Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza hat bei der Eröffnungsveranstaltung des 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar eine Gesetzesinitiative Niedersachsens im Bundesrat angekündigt. Sie möchte zukünftig das Fotografieren und Filmen von Unfallopfern unter Strafe stellen.
Nach Meinung der niedersächsischen Justizministerin sind noch nicht alle Aspekte bei der Bekämpfung von Gafferphänomenen rechtlich gelöst. Die bisherigen Regelungen sind für sie nur ein erster Schritt, um die Unfallopfer besser zu schützen. Das reicht für Barbara Havliza aber noch nicht aus. Grade bei schweren Verkehrsunfällen werden Sterbende oder Tote fotografiert oder gefilmt. Die Filme werden danach ins Internet eingestellt, oder über soziale Netzwerke verbreitet.
Aktuelle Rechtlage reicht für Persönlichkeitsschutz nicht aus
Ein Unfall auf der A3 bei Aschaffenburg dient der Ministerin als Beispiel. LKW-Fahrer hatten dabei über zu niedrige Sichtschutzwände gefilmt und diese Filme waren dann im Netz gelandet. Ein derartig pietätloses Verhalten verletze die Persönlichkeitsrechte des Opfers und belastet die Angehörigen, so Havliza. Sie ist der Meinung, daß ein derartig würdeverletzendes Verhalten unterbunden werden muss. Die aktuelle Rechtslage reicht nach Meinung der Ministerin hierfür nicht aus. Der strafrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts des Opfers gegen das Fotografieren oder Filmen sei lückenhaft.
Der Schutz des Persönlichkeitsrechts von Lebenden wurde zwar verbessert, aber verstorbene Personen werden dabei nicht geschützt. Das Fotografieren von Toten ist bisher straflos, anders als die Verbreitung solcher Aufnahmen. Der Zeitpunkt der Aufnahme ist aber, nach Meinung der niedersächsischen Justizministerin, der beste Zeitpunkt für die Polizei, um einzugreifen.
„Niemand von uns möchte sich vorstellen, wie es einem geht, wenn das mit den eigenen Angehörigen geschehen würde,“ appeliert Barbara Havliza an die Teilnehmer des Verkehrsgerichtstages.
Niedersächsische Bundesratsinitiative will Gesetzeslücke schließen
Um die ihrer Meinung nach unhaltbare rechtliche Situation zu ändern plant die niedersächsische Landesregierung eine Bundesratsinitiative, mit der die Strafbarkeitslücke geschlossen werden soll. Der Schutzbereich des § 201 a StGB soll um unbefugte Bildaufnahmen von verstorbenen Personen erweitert werden. Dabei soll der strafrechtliche Schutz auf Unglücksfälle und Notsituationen beschränkt werden. Die zusätzliche Einführung einer Versuchsstrafbarkeit soll dazu führen, daß die Polizei bereits im Vorfeld der Aufnahmen, wenn Gaffer ihr Smartphone zücken, dieses beschlagnahmen können. Die niedersächsische Landesregierung hofft auf eine breite Unterstützung der Gesetzesinitiative.