Mit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht könnte hartnäckigen Impf-Verweigerern, nach Auffassung von namhaften Rechtsexperten, auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren drohen.
Schon nach geltendem Recht werde ein typischerweise gefährliches Handeln als solches generell unter Strafe gestellt, ohne dass es auf die konkrete Gefährdung identifizierbarer anderer Menschen ankommt, sagt der Göttinger Strafrechtler Gunnar Duttge. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) verwies er auf Paragraf 316 des Strafgesetzbuchs, der für Trunkenheitsfahrten mit mehr als 1,1 Promille eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr androht.
Grundgesetz falsch ausgelegt
Professor Duttge hält es zwar für richtig, zunächst aufs mildere Mittel des Ordnungswidrigkeitenrechts zu setzen und Geldbußen zu verhängen, aber im Fall hartnäckiger Verweigerer seien auch Kriminalstrafen denkbar. Dass das Grundgesetz eine Impfpflicht nicht zulasse, sei ein weitverbreiteter Irrtum, sagte Duttge, der an der Universität Göttingen die Abteilung für Medizin- und Biorecht leitet.
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Die an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Hauptsitz Brühl/NRW) tätige Professorin Dr. Kathi Gassner bestätigte gegenüber RND, daß künftig bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe möglich sind. Sie verwies dabei auf diverse bereits verschärfte Straftatbestände, die am 24. November diesen Jahres in Kraft getreten sind. Danach sollen diejenigen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, die „gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande“ Impfausweise fälschen.
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Quelle: dts, rb