Aktuell prüft die Große Koalition, ob gegen freigesprochene Mörder ein erneutes Strafverfahren eingeleitet werden kann, wenn Jahre später neue Beweise gefunden werden. Der Deutsche Richterbund (DRB) unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung.
Grund der Überlegungen: Der technische Fortschritt in der Kriminologie bringt die Wahrheit oft erst viele Jahre später ans Licht, wenn beispielsweise nachträglich an einem vorhandenen Beweisstück belastende DNA-Spuren gefunden werden. „Es wäre schwer erträglich, einen Mörder unbestraft zu lassen, dem die Tat durch fortentwickelte wissenschaftliche Methoden später nachgewiesen werden kann“, meint DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.
Rechtsstaatlichkeit gegen Rechtsgefühl
Allerdings bewege sich die Bundesregierung bei ihren Überlegungen verfassungsrechtlich auf „schmalem Grat“, sagte Rebehn dem Magazin Spiegel. Nach den Vorgaben des deutschen Grundgesetzes darf niemand wegen derselben Tat mehrfach vor Gericht gestellt werden. Auch nach Meinung des Bundesjustizministerium (BMJV) bedarf es für die Umsetzung eines solchen Vorhabens einer Grundgesetzänderung.
Altfälle bleiben wohl ungesühnt
Für die Experten im Ministerium zeichnet sich zudem ab, dass die Änderung nur für zukünftige Fälle greifen würde. Der Fall Frederike von Möhlmann bliebe damit außen vor, so ein BMJV-Sprecher. Die damals 17-Jährige aus Oldau bei Celle war im Herbst 1981 erstochen worden. Erst 30 Jahre später entdeckten Ermittler an ihrer Unterhose DNA-Spuren des in dem Fall freigesprochenen Ismet H. .
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur