Obwohl Energieversorger, Verbraucherzentralen und Juristen viele offene Fragen bei der geplanten Gasumlage sehen, hält das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) an der Einführung der Umlage zum 1. Oktober fest. Kurios dabei ist, dass einige Versorger sie gar nicht haben wollen.
Branchenverbände kritisieren, dass Gasanbietern in vielen Fällen rechtliche Mittel fehlten, um die neue Umlage fristgerecht an Kunden weiterzugeben. Sie verweisen auf Abnehmer mit Preisgarantien, Fernwärmeverträgen sowie auf die Grundversorgung, in der Preiserhöhungen sechs Wochen im Voraus angekündigt werden müssen. „Das Problem ist uns bekannt“, sagte eine BMWK-Sprecherin jetzt dem Spiegel. „Wir sind derzeit auch mit den Verbänden dazu in Gesprächen und gehen nach aktueller Rücksprache mit den Unternehmen davon aus, dass die Zustellung rechtzeitig erfolgen wird“.
BMWK verteidigt Umlagemodell
Dem Vorwurf, der Staat hätte systemrelevante Gasimporteure auch mit Steuermitteln retten können, widerspricht das Wirtschaftsministerium. Im Fall der Lufthansa-Rettung beispielsweise sei klar gewesen, dass sich der Flugmarkt nach Corona wieder erholt. „Bei den Energieunternehmen sieht die Situation anders aus“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.
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„Es gab zwar die Überlegungen, hier ähnlich vorzugehen“, so die BMWK-Sprecherin, aber die Rettungsaktion beim Gas gehe über Uniper hinaus. Es sei deutlich mehr Geld nötig als bei der Lufthansa. Das könne nicht aus Steuermitteln aufgefangen werden. Das Problem: Einige Energieversorger benötigen gar keine Rettung. Von RWE war zu hören, dass man erwäge, auf die Umlage zu verzichten. Der Konzern hatte zuletzt einen Milliarden-Gewinn gemeldet.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit
Der Staatsrechtler Hanno Kube hatte bereits Anfang August gesagt: „Einerseits haben die Kunden privatrechtliche Lieferverträge abgeschlossen, auf die sie sich grundsätzlich verlassen können sollten, andererseits können staatliche Markteingriffe aus übergeordneten Gründen erforderlich sein, hier zur Unterstützung der systemrelevanten Unternehmen.“ Die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit ließ Kube ausdrücklich offen. Genauer zu prüfen bleibe seiner Meinung nach aber, wer die Solidarleistung richtigerweise erbringen müsse – der Kreis der Gaskunden oder die Gemeinschaft der Steuerzahler.
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Quelle: dts, bo