„Die Gasumlage wirft nicht nur ökonomisch, sondern auch rechtlich schwierige Fragen auf“, sagt Professor Hanno Kube von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Der renommierte Staatsrechtler ist skeptisch, angesichts der ab Oktober geplanten Umlage von Mehrkosten der Gas-Lieferanten an die Verbraucher.
„Einerseits haben die Kunden privatrechtliche Lieferverträge abgeschlossen, auf die sie sich grundsätzlich verlassen können sollten, andererseits können staatliche Markteingriffe aus übergeordneten Gründen erforderlich sein, hier zur Unterstützung der systemrelevanten Unternehmen“, meint Kube, der in Heidelberg Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht ist. Ein Schwerpunkt dieses Lehrstuhls ist das Finanz- und Steuerrecht. Kube ist außerdem Direktor des dortigen Instituts für Finanz- und Steuerrecht.
Nach Kubes Meinung müsse genauer geprüft werden, wer die Solidarleistung richtigerweise erbringen müsse: „Entweder der Kreis der Gaskunden oder aber die Gemeinschaft der Steuerzahler“, so Kube gegenüber der dts-Nachrichtenagentur.
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Die Bundesregierung will den Energieversorgern voraussichtlich ab Oktober diesen Jahres ermöglichen, höhere Kosten bei der Gasbeschaffung an ihre Kunden weiterzugeben, auch wenn ein Vertrag mit Preisbindung existiert. Damit sollen die Versorger vor einer drohenden Insolvenz geschützt werden. Experten erwarten eine Zusatzbelastung für die Verbraucher von mehreren Hundert Euro pro Haushalt und Jahr. Im schlimmsten Fall könnten es wohl auch über tausend Euro werden.