Die Bundesregierung soll die Frage beantworten, ob der Betrieb von Sisha-Bars in Deutschland tabaksteuerrechtlich überhaupt möglich sei. Darum geht es in einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Hintergrund ist die gesetzliche Vorschrift, dass Tabak nur in verkaufsfertigen Kleinverkaufsverpackungen und nicht wie zum Beispiel in Sisha-Bars in losen Einzelportionen zum Konsum vor Ort abgegeben werden darf.
Außerdem wollen die FDP-Abgeordneten wissen, wie eine einheitliche und rechtssichere tabaksteuerrechtliche Behandlung von Sisha-Bars umgesetzt werden kann.
Quelle: hib 5.3.2018