Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will den strafrechtlichen Tatbestand der Geldwäsche ausweiten. Für den Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn, hieße das, den zweiten vor dem ersten Schritt zu tun.
Der Sprecher der Richterschaft warnt: „Das angestrebte schärfere Vorgehen gegen Geldwäsche kann nur Erfolg haben, wenn die Länder die zuständigen Ermittler und Strafgerichte erheblich verstärken. Die Strafjustiz arbeitet schon heute am Limit, daran hat der Rechtsstaatspakt von Bund und Ländern bisher wenig geändert“.
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Nach dem Entwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) soll es bei der Strafverfolgung nicht mehr darauf ankommen, dass schmutzige Gelder aus genau definierten Straftaten (Drogenhandel, Schutzgelder, Menschenhandel) stammen. „Mehrkosten im justiziellen Kernbereich sind bei den Ländern in nicht unbeträchtlichem Umfang zu erwarten“, heißt es in dem aktuellen Referentenentwurf.
Justiz arbeitet am Limit
Der Richterbund warnt die Justizministerin eindringlich vor einer Überforderung der Justiz. „Die geplante Ausweitung der Geldwäschestrafbarkeit dürfte zu einem deutlichen Zuwachs von Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften und den Amtsgerichten führen“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Handelsblatt.
Zunahme bei Strafverfahren
Die geplante Gesetzesänderung erweitert den Kreis der möglichen Geldwäsche-Tatbestände erheblich. Die bisherige Konzentration auf schwerwiegende Delikte (organisierte Kriminalität) würde mit der Novelle aufgeweicht. Das würde in der Folge zu einem deutlichen Zuwachs von Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften und den Amtsgerichten führen, befürchtet der Deutsche Richterbund.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur