Der „Home Office Day“ ist inzwischen fest im deutschen Sprachgebrauch verankert. Flexibilisierung heißt das neue Zauberwort im Arbeitsrecht. Der Wettbewerb um junge, qualifizierte Arbeitskräfte und die Lebensansprüche der Generation Y gestalten die Arbeitswelt um. Diesen Trend hat auch der Gesetzgeber erkannt und beginnt damit, die rechtlichen Rahmenbedingungen an die neuen Erfordernisse anzupassen.
Waren es früher die Arbeitsuchenden, die sich an die Gegebenheiten des Arbeitsplatzes anpassen mußten, so sorgt der langjährige Geburtenrückgang inzwischen für eine Umkehrung der „Machtverhältnisse“. Die „Generation Y“, also die zwischen 1980 und 1999 Geborenen, haben andere Vorstellungen als noch ihre Eltern oder Großeltern. Sie streben eine Work-Life-Balance an und fordern flexible Arbeitsmöglichkeiten.
Zeitgemäße neue Arbeitsstättenverordnung
Die nun vorliegende geänderte Arbeitsstättenverordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Flexibilität. Neu ist die Integration der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStVO. Hier wird definiert, was ein Telearbeitsplatz ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Es muß zukünftig eine Vereinbarung über die Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes im Privatbereich, sowie über Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen getroffen werden. Auch die Arbeitsplatzgestaltung bedarf einer genauen Regelung. Zusätzlich wird in der neuen Verordnung klargestellt,dass beruflich bedingte „mobile Arbeit“, wie das gelegentliche Arbeiten mit dem Laptop in der Freizeit oder das ortsungebundene Arbeiten, nicht von der Arbeitsstättenverordnung erfasst werden.
Regelungsbedarf beim Arbeitszeitrecht
Auch beim Arbeitszeitrecht besteht Regelungsbedarf in Sachen Flexibilisierung, denn die bisherige Rechtslage erlaubt keine flexibile Arbeitszeitgestaltung. Dieses Problem sieht auch Bundesarbeitsministerin Nahles und denkt über Anpassungen nach. Besonders junge Familien werden beim bisherigen Arbeitszeitrecht benachteiligt. Wenn sie neben ihrer Arbeit die Kinder tagsüber betreuen wollen, muss ein Elternteil auf eine Teilzeitstelle wechseln. In der Folge kommt es zu Einkommensverlusten und oft auch zu beruflichen Benachteiligungen. Die Unternehmen haben bei der Flexibilisierung vorgelegt, jetzt ist der Gesetzgeber gefordert.