Das EU-Parlament hat Geoblocking im Internet, von wenigen Ausnahmen abgesehen, verboten. Jetzt können Kunden europaweit online auf Schnäppchenjagd gehen.
Bisher endete das grenzenlose Shoppen im Internet oft auf einer heimischen Internetseite. Per Zwangsumleitung , auch Geoblocking genannt, verhinderten große Onlinehändler daß Kunden aus den anderen EU-Ländern von günstigen regionalen Angeboten Gebrauch machen konnten. Auch die Bezahlung der Ware oder Dienstleistung mit Kreditkarten aus bestimmten EU-Ländern wurde verweigert. Mit dieser unschönen Praxis hat das Europaparlament jetzt Schluß gemacht. Zukünftig müssen Onlinehändler den Verbrauchern überall in der Europäischen Union zu gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen anbieten, unabhängig davon, von wo aus der Verbraucher die Internetseite aufgerufen hat. Die neuen Regeln gelten für Dinge des täglichen Gebrauchs, digitale Angebote, Ferienwohnungen oder Leihwagen. In Kraft treten sollen die neuen Vorschriften noch in diesem Jahr.
Preisvorteile ab sofort europaweit nutzen
Künftig dürfen Onlinehändler europäische Kunden nicht mehr abweisen, oder auf deren nationale Vertriebsseite weiterleiten. Dies wurde bisher gerne gemacht, um nationale Preisunterschiede zum Vorteil der Online-Anbieter zu nutzen. Der Internetkäufer war der Dumme.
In der modernen digitalen Shoppingwelt wurde auf diese Weise munter diskriminiert. Man stelle sich vor, ein Spanier kommt in ein deutsches Möbelhaus und möchte einen Schrank kaufen. Der Verkäufer sagt zu ihm: „Das geht leider nicht, da wir nicht an Spanier verkaufen. Wenden Sie sich bitte an ihr örtliches Möbelhaus, ich gib Ihnen da mal eine Adresse. Außerdem können wir keine spanischen Kreditkarten akzeptieren.“ Lächerlich? Im richtigen Leben ja. Im digitalen Leben war das bisher möglich.
Grenzen der digitalen Shopping-Freiheit
Onlinehändler können aber auch zukünftig in bestimmten Fällen eine Lieferung verweigern. Ein Grund wären unverhältnismäßig hohe Versandkosten, oder wenn andere nachvollziehbare Gründe vorliegen. In diesem Fall muss der Kunde die Ware vor Ort abholen. Aber auch größere Distanzen sollten bei den weltweit arbeitenden Paketdiensten oder Speditionen kein Problem sein. Nur zahlen muss der Kunde dann selbst.
Auch bei elektronischen Angeboten gibt es wichtige Einschränkungen. Während bei bezahlten Streamingdiensten wie Sky Go oder Spotify das Geoblocking ab Ende März verboten ist, sind urheberrechtlich geschützte digitale Inhalte wie Videos, Computerspiele oder E-Books von der Neuregelung ausgenommen.