Reisen Sie öfter per Flugzeug in den Nahen Osten? VORSICHT, Sie könnten dadurch ins Visier der Gesetzeshüter geraten. Seit diesem Monat speichert das BKA die Daten der rund 170 Millionen Fluggäste von Auslandsflügen und das für fünf Jahre. Rechtsgrundlage für diese Datenspeicherung ist das „Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten“ , das die Große Koalition am 27. April im Bundestag ohne Debatte verabschiedet hat.
Bei dem neuen Gesetz handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie 2016/681 (PNR-Gesetz) vom April 2016. Sie schreibt vor, dass alle Fluggesellschaften ab Mai 2018 Daten über jeden Reisenden an die nationalen Polizeibehörden weiterleiten müssen, z.B. Reiseroute, Anschrift, Telefonnummer, gebuchter Sitzplatz und Kreditkartennummer.
Richterbund hat Bedenken
In seiner Stellungnahme vom Dezember 2016 zum Referentenentwurf lehnte der Deutsche Richterbund den Entwurf wegen rechtsstaatlicher Bedenken ab. In der Erklärung heißt es wörtlich: „Die anlassunabhängige Erhebung und Verarbeitung sämtlicher Fluggastdaten verletzt in eklatanter Weise die Persönlichkeitsrechte aller Flugreisenden. Die Anlasstaten für die Verarbeitung der Daten sind zu weit und unbestimmt formuliert. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf einen Datenaustausch mit anderen Stellen und Ländern zum großen Teil ohne justizielle Einbindung und Kontrolle vor. An verschiedenen Stellen werden die Vorgaben der EU-Richtlinie nicht eingehalten.
Einer Verhältnismäßigkeitsprüfung hält der Gesetzentwurf unter Abwägung der betroffenen Persönlichkeitsrechte der Fluggäste, den hohen öffentlichen wie privaten Kosten der Maßnahme sowie der fraglichen Effektivität der Fluggastdatenverarbeitung nicht stand.“
Minister ist zufrieden
Ganz anders dagegen sieht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) das neue Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten. „wir müssen gegebenenfalls auch rückblickend nachvollziehen können, wer wann auf dem Luftweg zu uns gekommen ist.“. So ist es in einer Mitteilung des Innenministeriums zu lesen. In den Augen des Ministers ermöglicht die Verwendung von Fluggastdatensätzen die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Zukünftig können die Fluggastdaten von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überprüft und unter engen Voraussetzungen ausgetauscht werden.
Sicherheit hat ihren Preis
Für den Steuerzahler ist diese neue Form der Terrorismusbekämpfung nicht billig. Allein die laufenden Kosten werden im Gesetzesentwurf der Bundesregierung mit jährlich 65 Millionen Euro veranschlagt. Dazu kommt eine neu aufzubauende Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt, die Errichtung eines Fluggastdaten-Informationssystems beim Bundesverwaltungsamt und beim Informationstechnikzentrum Bund. Die Kosten für den Aufbau dieser neuen Dienststellen betragen laut Planung einmalig 78 Millionen Euro.
Auch den betroffenen Fluggesellschaften entstehen erhebliche Einführungskosten durch das neue Fluggastdatengesetz ca. 4 Millionen Euro und jährlichen Folgekosten bis zu 3 Millionen Euro. Vorgesehen sind auch Bußgelder, falls die Daten nicht rechtzeitig geliefert werden.