Die Städte in Nordrhein-Westfalen laufen gegen die von der Landesregierung geplanten Änderungen beim Mieterschutz Sturm. Der Geschäftsführer des Städtetags NRW, Helmut Dedy, warnt davor, dass Vermieter durch die Neufassung der Mieterschutzverordnung die Mieten stärker erhöhen könnten.
„Die Städte fordern die Landesregierung dringend dazu auf, die geplante Mieterschutzverordnung vor ihrem Inkrafttreten am 1. Juli 2020 zu überarbeiten“, sagte Dedy der Rheinischen Post. Für viele Menschen sei es seit Jahren schwierig eine bezahlbare Wohnung zu finden – und das nicht mehr nur in den Großstädten, sondern auch in den Umlandgemeinden der Metropolen, sagte Dedy der Zeitung und warnt vor drohenden Mieterhöhungen.
Mietpreisbremse greift nicht
Auch die Preise bei Neuvermietungen könnten dann über die nicht mehr anwendbare Mietpreisbremse hinausgehen. Dabei habe die Bundesregierung erst in diesem Frühjahr die Mietpreisbremse entscheidend verschärft. „In Städten wie Aachen, Bielefeld, Leverkusen oder Neuss könnte sie nach dem aktuellen Verordnungsentwurf aber nicht mehr wirken, denn die neue Mieterschutzverordnung soll dort nicht gelten“, kritisiert Dedy.
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„Auch ausgerechnet jene Städte, die in den vergangenen Jahren besonders starke Mieterhöhungen erlebt haben, wurden gestrichen.“ Das betreffe zum Beispiel die wachsenden Kommunen im stark nachgefragten Umland von Köln und Düsseldorf, aber auch Essen und Dortmund.
Mieterbund fordert mehr Mieterschutz
Auch der Deutsche Mieterbund kritisiert die Landesregierung für deren „Mieter-unfreundlichen Kurs“. Angesichts der Tatsache, dass es in immer mehr Städten und Gemeinden zunehmend schwieriger geworden sei, eine bezahlbare Wohnung zu finden, sei „das Vorgehen der Landesregierung völlig unverständlich“. Besonders bei preisgünstigen und mittelpreisigen Wohnungen sei der Wohnungsmarkt in großen Teilen des Landes sehr angespannt, sagen die Mieterschützer.
Solange sich diese Situation nicht entspannt habe, müssten die Mieter vor stark steigenden Mieten und einer Verdrängung aus ihrem Wohnumfeld geschützt werden. Der Deutsche Mieterbund NRW fordert von der Landesregierung für bezahlbare Mieten zu sorgen und den dringend benötigten Neubau von preiswertem Wohnraum voranzutreiben.
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Hintergrund
Die neue Mieterschutz-Verordnung soll ab dem 1. Juli 2020 gelten und ersetzt drei ältere Verordnungen. In der neuen Verordnung werden Gemeinden bestimmt, in denen künftig ein besonderer Mieterschutz gelten soll. Dort greift die Mietpreisbremse, das heißt: Die Miete darf bei Anmietung max. 10 % über der ortsüblichen Miete liegen. Mieterhöhungen bei laufenden Mietverträgen dürfen in drei Jahren nur 15 % betragen (Kappungsgrenze). Sollte eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden und der Käufer Eigenbedarf anmelden, besteht ein besonderer Kündigungsschutz von 5 Jahren (sonst 3 Jahre) nach der Umwandlung!
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Quelle: dts, DMB NRW