Mehrere Gerichte bestätigen das Verkaufsverbot für Feuerwerk. Für das Verwaltungsgericht in Hamburg handelt es sich bei dieser Entscheidung um eine „notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Pandemie“.
Auch das Oberverwaltungsgericht(OVG) Berlin-Brandenburg verweigerte am Montag (28.12.), bereits in zweiter Instanz, die Verbote per Eilantrag außer Kraft zu setzen. Die Begründung des Gerichts: Zwar greife die Regelung gravierend in die Berufsausübungsfreiheit der entsprechenden Hersteller ein, es überwiege aber der mit der Verordnungsregelung verfolgte Zweck, einer weiteren Belastung der medizinischen Versorgungssituation in den Krankenhäusern entgegenzuwirken.
Feuerwerksopfer gefährden Corona-Patienten
Außerdem sei, nach langjähriger Erfahrung, damit zu rechnen, dass unsachgemäßer Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen führe. Die Behandlung der Verletzten würde das zurzeit ohnehin in besonderer Weise in Anspruch genommene Krankenhauspersonal zusätzlich treffen und die Behandlung der zahlreichen Covid-19-Patienten potenziell beeinträchtigen.
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2 Kommentare
Daraus folgt:
diese 5:3-Divergenz ist Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht) vorzulegen.
Das Bundesverfassungsgericht und auch der EUGH – wegen EU-Recht berührt – werden entscheiden müssen
Siehe hier noch der Link zum IfSG:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
Siehe daraus der § 28a auf den ich schon Bezug genommen hatte:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28a.html
Von daher hoffe ich auf Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen und der sonstigen Silvesterverbote und des Lockdowns (siehe Kirchhof wie schon ausgeführt) und Hans-Jürgen Papier (wie ebenfalls bereits ausgeführt).
Zu diesem Artikel muss ich sagen:
stimmt so überhaupt nicht! Aktuell besteht eine 5:3-Divergenz Pro Silversterfeier und Böllern. Siehe:
1. OVG Niedersachsen:
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-des-feuerwerksverbots-in-der-niedersachsischen-corona-verordnung-195708.html
2. OVG Lüneburg:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Silvester-Boeller-und-Raketen-nur-sehr-eingeschraenkt-erlaubt,corona5826.html
3. VG Augsburg:
https://www.vgh.bayern.de/media/vgaugsburg/presse/pm_2020-12-22_eilantrag_gegen_feuerwerksverbot.pdf
4. VGH Bayern:
https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_-_augsburger_feuerwerksverbot.pdf
5. ausstehende Entscheidung OVG Bremen:
dann dazu in Divergenz:
1. OVG Berlin-Brandenburg:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-brandenburg-11s134-20-verkaufsverbot-feuerwerk-silvester-bestaetigt/
2. VGH Baden-Württemberg:
3. Verwaltungsgericht Hamburg:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-hamburg-eilantraege-verbot-feuerwerk-abgelehnt-corona/
Und damit geht das Ganze jetzt raus zum Bundesverfassungsgericht und da sieht es besser aus mit Kirchhof und Hans-Jürgen Papier in der Hinterhand:
siehe:
1. Kirchhof judid.de:
https://www.judid.de/ex-bverfg-richter-neuer-lockdown-unzulaessig/#comment-8865
und Kirchhof zum zweiten (judid.de):
https://www.judid.de/ex-verfassungsrichter-klagen-zum-weihnachtsfest/
2. Hans-Jürgen Papier (judid.de):
https://www.judid.de/impf-verordnung-ehemaliger-bverfg-praesident-mahnt/
Von daher: diese ganzen Ausgangssperren und diese Silvesterverbote werden hoffentlich von Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht) aufgehoben. Denn damit wird neben den Vertöße gegen das Grundgesetz:
GG Artikel 13
GG Artikel 20
GG Artikel 23
auch gegen EU-Recht verstoßen. Siehe dazu EU-Grundrechte-Charta Artikel 16 (unternehmerische Freiheit) und Artiel 35 (Gesundheitsschutz). Denn mit diesem kaputtgesparten Gesundheitssystem unterläuft die Bundesregierung EU-Standards.
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