„In den vergangenen Wochen musste die Justiz sich im Notbetrieb auf wichtige Strafprozesse, dringende Haftsachen und Fälle von Eilrechtsschutz beschränken“, sagte Sven Rebehn, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, in einem Pressegespräch. Jetzt weiten die deutschen Gerichte ihren Sitzungsbetrieb in der Coronakrise wieder aus.
Nach Angaben des Richterbundes haben erste Gerichte in Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein ihren Betrieb bereits ausgeweitet. „Jetzt fahren viele Gerichte den Sitzungsbetrieb mit strikten Abstands- und Hygieneregeln sowie mit Schutzausstattung wie etwa Gesichtsmasken schrittweise wieder hoch,“ erläutert Sven Rebehn. Der Publikumsverkehr bleibe dabei aber vorerst noch reduziert.
Verlängerte Öffnungszeiten
In Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt kehrt die Justiz an diesem Montag schrittweise zum öffentlichen Dienstbetrieb zurück. In Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen soll am 4. Mai unter strengen Infektionsschutz-Auflagen ein normalisierter Gerichtsbetrieb beginnen.
„Teilweise planen die Gerichte mit verlängerten Öffnungszeiten, um bei Bedarf auch am Abend oder an Samstagen verhandeln zu können“, so der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes gegenüber der Funke-Mediengruppe.
Anzeige
Der aktuelle Buchtipp > StPO Strafprozessordnung Kommentar (Meyer-Goßner)
2671 Seiten, C.H.Beck — erfahren Sie mehr > juristische-fachbuchhandlung.de