Die Corona-Pandemie hat zu einem Digitalisierungsschub bei deutschen Zivilgerichten geführt. Die Zahl der Richter, die bei dafür geeigneten Fällen Online-Verhandlungen durchführen, hat sich im Laufe des Jahres 2020 verfünffacht.
Das geht aus einer aktuellen Auswertung des Deutschen Richterbundes (DRB) hervor. Vor der Coronakrise nutzten nur acht Prozent der befragten Richter eine Webcam bei den Verfahren. Inzwischen sind es 42 Prozent, Tendenz steigend. Zwei Drittel der befragten Zivilrichter gehen davon aus, auch in den nächsten Monaten Videoverhandlungen durchzuführen. „Der Rückgriff auf Online-Verfahren hilft, einen möglichen Verfahrensrückstau in der Justiz infolge abgesagter Präsenztermine in Grenzen zu halten“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dazu dem Handelsblatt.
Anzeige
Eckpfeiler des Zivilrechts (Staudinger) — Grundlagenwissen
Informieren & bestellen > juristische-fachbuchhandlung
Die Akzeptanz für den digitalen Wandel sei „in Gerichten und Staatsanwaltschaften hoch“, so Rebehn. Allerdings würden von den befragten Richtern auch deutliche Grenzen gezogen: So sind 97 Prozent der Richter gegen Videoverhandlungen als Regelfall. Befragt hatte der Deutsche Richterbund rund 400 Zivilrichter zum Einsatz von Videotechnik. Die Befragung ergab auch, daß sich die technische Ausstattung der Gerichte während der Pandemie verbessert hat.
Das WLAN-Nadelöhr
Der DRB-Bundesgeschäftsführer sieht noch technischen Verbesserungsbedarf in einigen ostdeutschen Ländern. Sachsen-Anhalt verfüge nur über drei Videokonferenzanlagen in der Justiz, zudem bremse ein veraltetes Landesdatennetz die Gerichte aus. „Es braucht aber bundesweit leistungsfähige WLAN-Netze, überall mobile Hardware für Richter und Staatsanwälte sowie flächendeckend die Möglichkeit für Video-Verhandlungen“, sagt Sven Rebehn.
.
Quelle: dts