Die Bundesregierung will Plastiktüten im Einzelhandel verbieten. Uneinsichtigen Händlern drohen dann Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Betroffen von dem Verbot sind auch „bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen“. Weiter erlaubt bleiben „robuste Tragetaschen“.
Der Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz (BMU), der jetzt zur Abstimmung an die Ressorts verschickt wurde, könnte innerhalb der ersten Jahreshälfte 2020 in Kraft treten. Geplant ist eine Übergangszeit von sechs Monaten, um „vorrätige leichte Kunststofftragetaschen in Verkehr zu bringen“ und „vorhandene Restbestände“ abzubauen, heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Bildzeitung vorliegt.
Erlaubt: Dünne Kunststofftüten für Obst
Ausgenommen von dem Verbot sind sehr dünne Tüten, wie sie zum Abreißen an der Obsttheke liegen. Ihr Verbot könnte laut Entwurf zu mehr Verschwendung führen. Denn: Obst würde in größeren Mengen in Plastik verschweißt und vom Verbraucher häufiger weggeworfen. Dazu heißt es in dem Gesetzentwurf: „Unter die Ausnahme fallen sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, die aus Hygienegründen erforderlich sind oder als Erstverpackungen für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt“.
BMU: Freiwilliger Verzicht reicht nicht
Bisher haben viele Geschäfte freiwillig auf Plastiktüten verzichtet oder sie kostenpflichtig angeboten. Der Pro-Kopf-Verbrauch pro Jahr ist von 70 Tüten (2015) auf derzeit rund 20 Tüten gesunken. Nach Einschätzung des Umweltministeriums kann eine weitere Verringerung nur durch ein Verbot erreicht werden. Der Grund: Nicht alle Händler halten sich an den freiwilligen Verzicht. Außerdem geht das Umweltministerium davon aus, dass einige Verbraucher lieber für die Tüten bezahlt, als auf die gewohnte Bequemlichkeit zu verzichten.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur