Mit scharfen Sanktionen will der Bund gegen soziale Netzwerke vorgehen, die „terroristische Inhalte“ nicht schnell genug löschen. Das Bundeskriminalamt (BKA) wird, nach der Neuregelung, die Löschung innerhalb einer Stunde verlangen können.
Das sieht ein 19-seitiger Gesetzentwurf vor, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Die Regierung setzt damit eine EU-Verordnung als Teil einer breiter angelegten europäischen Anti-Terror-Strategie um. Die Regeln sollen bis zum 7. Juni in Kraft treten. Kommen Anbieter wie Facebook, Twitter, Youtube oder Telegram dann künftig den Vorgaben nicht nach, können Behörden erhebliche Geldbußen verhängen.
Extrem hohe Bußgelder
Der Gesetzentwurf sieht für systematische Verstöße großer Unternehmen hohe Summen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes im vorigen Geschäftsjahr vor. Sollte ein Unternehmen wie die Facebook-Mutter Meta belangt werden, könnten das bei einem Jahresumsatz von 118 Milliarden Dollar zu einer Geldbuße von 4,7 Milliarden Dollar (4,2 Milliarden Euro) führen. Unternehmen sollen dem Gesetzentwurf zufolge zudem verpflichtet werden, eigene Ansprechpartner für deutsche Behörden zu nennen, denen Sicherheitsbehörden Beschwerden über Inhalte zukommen lassen können.
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BKA bekommt mehr Rechte. Die Aufgaben des BKA werden mit dem neuen Gesetz erweitert. Es soll eine „Kontaktstelle“ für Bürger einrichten, an die sie „terroristische Inhalte“ melden können. Gemeint sind Fälle der Verherrlichung, Anleitung oder Anstiftung zu Terroranschlägen, also etwa auch Aufrufe zum Mord an Politikern. Die Bundesnetzagentur soll in diesen Fällen die Sanktionen gegen Anbieter verhängen können. Legal bleiben sollen dagegen auch künftig Inhalte, die zu Bildungs- und Forschungs-, journalistischen oder künstlerischen Zwecken verbreitet werden.
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Quelle: dts,rb