Aus einem aktuellen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht hervor, dass die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ und die damit verbundenen Sonderrechte für die Exekutive (Regierung) über den 31. März hinaus bis mindesten Juni 2021 verlängert werden sollen.
Ende März 2020 hatte der Bundestag die „epidemische Lage“ für einen auf zwölf Monate befristeten Zeitraum ausgerufen. Diese Frist läuft bald ab. Die Regierung und insbesondere das Gesundheitsministerium können in einer „epidemischen Lage“ auf dem Verordnungsweg ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie erlassen.
Verlängerung im 3-Monats-Turnus
Im „Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“, der dem Handelsblatt vorliegt, heißt es nun, dass der Bundestag „bei entsprechender Lage mindestens alle drei Monate über die Fortdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erneut zu entscheiden“ habe. Der Gesetzentwurf soll in der kommenden Woche von den Koalitionsfraktionen in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
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Mit ihrer Gesetzesinitiative will die Bundesregierung verhindern, dass die auf der bisherigen Ausnahme-Rechtsgrundlage erlassenen Regelungen wie die Impfverordnung oder die Einreiseverordnung Ende März auslaufen. In dem Gesetzentwurf wird als Begründung auf die „nach wie vor dynamische Lage“ der Pandemie und die „neuen Mutationen des Coronavirus“ verwiesen.
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Quelle: dts, rb