Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens auf den Weg gebracht. Wer das Tierwohllabel missbräuchlich auf Lebensmitteln nutze, werde mit einer „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe“ bestraft, heißt es in dem Entwurf.
In dem 44-seitigen Papier, dass der Funke Mediengruppe vorliegt, werden zahlreiche Anforderungen zur Haltung von Tieren, dem Transport und zur Schlachtung von Tieren festgelegt, aus denen Lebensmittel gewonnen werden. Die Kriterien zur Erzeugung müssen „eindeutig über den gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen der Tierschutzstandards“ liegen. Der Gesetzentwurf sieht Vorschriften unter anderem zur Ernährung, Käfighaltung, zu Transportbedingungen und Lichtverhältnissen in Ställen vor. Die Pflege der Tiere soll überwacht werden und auf Verlangen Kontrolleuren vorgelegt werden, heißt es in dem Entwurf.
Tierwohllabel für mehr Transparenz
Das Tierwohllabel soll den Verbrauchern beim Einkauf von Fleisch mehr Transparenz bieten, Landwirte unterstützen und zu einer Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung führen. Wer seine Lebensmittel mit dem Tierwohllabel auszeichnen möchte, müssen die festgelegten Anforderungen an das Tierwohl erfüllen. Die Verwendung des Kennzeichens ist freiwillig.
Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Er sieht vor, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die konkreten Anforderungen für die Tierhaltung per Rechtsverordnung und „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit“ regeln soll. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.
Bauernverband lehnt Tierwohllabel ab
Die Abstimmung mit dem Umweltministerium stößt beim Deutschen Bauernverband auf Ablehnung: „Ich halte von dem Entwurf nichts! Was in dem Gesetzentwurf für das Tierwohllabel steht kommt einem Offenbarungseid des Bundeslandwirtschaftsministeriums gleich“, sagt Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied im Gespräch mit der Funke-Mediengruppe. „Das Bundeslandwirtschaftsministerium gibt originäre Kompetenzen an das Bundesumweltministerium ab“, meint Rukwied. „Wenn solche Vorgaben nur noch im Einvernehmen mit dem Umweltministerium festgelegt werden können, das keine Kernkompetenzen in Bereichen wie Tierernährung besitzt, dann habe ich große Zweifel am Erfolg des Tierwohllabels in der Praxis“, so der Bauernpräsident weiter.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur