Der Bundesrat hat am Freitag (9.10.) der Umsetzung einer EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht zugestimmt. Abfälle sollen vermieden und wertvolle Rohstoffe wiederverwendet werden. Alles Maßnahmen, die von Umweltschützern schon länger gefordert werden.
Zukünftig soll eine größere Menge von Papier, Metall, Kunststoff und Glas wiederverwendet werden, um die Umwelt zu schonen. Ergänzend wird die Pflicht zur Mülltrennung auf Bioabfall, gefährliche Haushaltsabfälle, Textilien und Sperrmüll ausgedehnt.
Dokumentationspflicht für Retouren
Auch beim Verpackungsmaterial wird der gesetzliche Rotstift angesetzt. So werden die sogenannten „Verwertungsquoten“ im Verpackungsgesetz bis zum Jahr 2030 erheblich ausgeweitet. Damit zusammen hängt auch das Problem der Warenrücksendungen (Retouren). Hier wird für Händler und Hersteller eine Dokumentationspflicht eingeführt, um der „Ressourcenvernichtung“ entgegenzuwirken.
Bestell-Kriterium Ökologie
Aber der Gesetzgeber kehrt auch vor seiner eigenen Tür. Das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen, künftig bei der Beschaffung ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse zu bevorzugen (bisher bestand nur eine Prüfpflicht). Damit wird das Kreislaufwirtschaftsgesetz ökologisch weiterentwickelt und das Ressourcenmanagement verbessert. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt die Änderung in Kraft.
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Quelle: PM Bundesrat