Die Koalitionäre haben sich am Dienstag (25.8.) im Kanzleramt auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis zum 31.12.2021 geeinigt. Auch für die überfällige und bisher strittige Wahlrechtsreform wurde ein Lösungsweg gefunden.
Außerdem sollen die Corona-Hilfen für den Mittelstand, wie die Überbrückungshilfen für Unternehmen und Zuschüsse zu den Betriebskosten, bis zum Jahresende 2020 verlängert werden. Das teilten die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD am späten Dienstagabend im Kanzleramt mit.
Wahlrechtsreform erst 2025
CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sieht eine Lösung für die umstrittene Wahlrechtsreform. Danach soll schon bei der Bundestagswahl 2021 „mit einer entsprechenden Dämpfungsmaßnahme dem ungehinderten Aufwachsen des Bundestages entgegengetreten werden“.
Die eigentliche Wahlrechtsreform soll dann im Jahr 2025 umgesetzt werden. Laut dem SPD-Vorsitzenden Norbert Walter-Borjans soll eine Wahlrechts-Kommission bis Mitte 2025 Themen wie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre klären.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur