Union und SPD haben sich auf eine Mietspiegel-Reform geeinigt. „Alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen zukünftig einen Mietspiegel erstellen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner dem Handelsblatt.
„Mit dieser Mietspiegelpflicht verhindern wir überzogene Mieterhöhungen und schaffen Rechtssicherheit“, so Fechner gegenüber der Zeitung. Mit Hilfe eines Mietspiegels wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt. Außerdem dienen sie dazu, Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse die dort zulässige Miete festzustellen.
Einheitliche Berechnung
Zuletzt hatte es häufig Kritik von Vermieterseite an der Aussagekraft von Mietspiegeln gegeben. Streitpunkt war häufig die Berechnungsgrundlage. Jetzt sollen klare rechtliche Vorgaben das Problem aus der Welt schaffen. „Das schafft Rechtssicherheit für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieter und sichert die mieterschützende Wirkung von Mietspiegeln“, freut sich Johannes Fechner.
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Laut Mietspiegelreport 2020 existierten in 36 der 200 größten deutschen Städte keine Mietspiegel. Fehlt dieser aber, ist die Bestimmung der maßgeblichen Miethöhe für Mieter wie Vermieter unsicher und regelmäßig nur mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens möglich. Das aber verursacht erhebliche Kosten. Der SPD-Rechtsexperte zeigte sich mit dem erzielten Ergebnis zufrieden. „Das Verhandlungsergebnis ist eine wesentliche Verbesserung für Mieter, da sie nun die ortsübliche Vergleichsmiete leicht errechnen können und dann von ihren Rechten gegen überzogene Mieterhöhungen Gebrauch machen können“, so Fechner.
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dts, rb