Angesichts der fallenden Inzidenzzahlen und eines stetigen Rückgangs bei den Covid-Intensivpatienten haben sich führende Vertreter von SPD und CDU/CSU im Deutschen Bundestag gegen eine Verlängerung der „Bundesnotbremse“ ausgesprochen.
„Es gibt keine Notwendigkeit, die Bundesnotbremse über den 30. Juni hinaus weiter in Kraft zu lassen“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der Welt. „Es war immer klar, dass diese klar und situationsbedingt befristet ist.“ Wiese hält es für richtig, dass sie am 30. Juni endet.
Bundestag jederzeit reaktionsfähig
Dieser Lagebeurteilung stimmt auch Unionsfraktionsvize Thorsten Frei zu. Auch der CDU-Politiker sieht derzeit „keine Notwendigkeit“ für eine Verlängerung der Ausnahmeregelung. Sollte sich im Sommer oder Herbst „wider Erwarten und trotz der immer weiter steigenden Impfquote eine entsprechend schwierige Situation ergeben“, könne der Bundestag „jederzeit zu einer Sitzung zusammenkommen und die notwendigen Entscheidungen treffen“.
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Erst im März habe der Bundestag festgelegt, dass die epidemische Lage für jeweils maximal drei Monate gelte und dann automatisch außer Kraft trete. „Es wäre daher unnötig und völlig widersinnig, alle paar Wochen das Gesetz zu ändern“, sagt Frei. Er hält eine Verlängerung der Bundesnotbremse bis in den Herbst hinein für das falsche Signal.
Staatsrechtler sehen Probleme
Der Jenaer Verfassungsrechtler Michael Brenner sagte der Welt: „Forderungen, die epidemische Lage gleich um drei Monate zu verlängern, halte ich mit Blick auf die Verfassung für problematisch“. Eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen aber um wenige Wochen sei sinnvoll. „Wir alle sollten ein Interesse daran haben, dass der grundrechtliche Normalzustand möglichst schnell wieder hergestellt wird“, sagte Professor Brenner im Gespräch mit der Zeitung.
Neue Rechtsgrundlagen erforderlich
Der Regensburger Staatsrechtler Thorsten Kingreen dagegen hält es für schwierig, die epidemische Lage, selbst bei einem Abflachen des Infektionsgeschehens, zu beenden. Sein Argument: Zwar könne man für Maskenpflicht und Abstandsgebote auch neue Rechtsgrundlagen schaffen. Doch „das wird nur nicht mehr in dieser und auch nicht unmittelbar zu Beginn der nächsten Legislaturperiode passieren“, meint Kingreen. „Wahrscheinlicher ist, dass man die epidemische Lage bis in den Winter hinein verlängert, bis man Zeit findet, das infektionsschutzrechtliche Gefahrenabwehrrecht grundlegend neu zu regeln.“
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dts-Material