Kaum ist das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Thema Übergewinnsteuer veröffentlicht, planen die Grünen eine „befristete Ergänzungsabgabe“ für Energieunternehmen.
Die Blaupause für ihre Überlegungen hat anscheinend ein aktuelles Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages geliefert. Dort hatten die juristischen Experten Wege aufgezeigt, wie das politisch umstrittene Vorhaben vielleicht doch noch umgesetzt werden kann.
Abgabe statt Übergewinnsteuer
Die Grünen bringen nun einen neuen Vorschlag in die Diskussion ein. Sie wollen eine befristete Abgabe für Energieunternehmen, vergleichbar dem Solidaritätszuschlag. „Am geeignetsten wäre technisch gesehen wahrscheinlich eine Ergänzungsabgabe in der Körperschaftssteuer. Das schauen wir uns gerade konzeptionell an“, sagte Katharina Beck, die finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, dazu der Welt
Italienisches Vorbild.
Dabei nehme man Bezug auf Lösungen in anderen Ländern. „Orientieren können wir uns in manchen Aspekten am italienischen Modell“, sagt die Grünen-Politikerin. Dieses müsse aber auf das deutsche Steuerrecht angepasst werden. Beck verwies zur Begründung der neuen Abgabe auf die oligopolistischen Strukturen des Mineralölmarktes und die damit verbundene Marktmacht der Anbieter.
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Beck sieht in einer derartigen Besteuerung eine Art „Krücke“. Längerfristig sei es das Ziel, das deutsche Kartellrecht entsprechend zu reformieren. Die grüne Finanzexpertin bezeichnete das nun geplante Vorhaben gegenüber der Zeitung als „befristete Abgabe“. Derzeit ist der Solidaritätszuschlag noch die einzige Ergänzungsabgabe.
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Quelle: dts-Material