„Uns droht nicht der Unrechtsstaat“, erklärte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, gegenüber der Wochenzeitung „Die Zeit“. Nach seiner Meinung sind die Grundrechte durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht in Gefahr.
Es gingen viele Anträge wegen der Corona-Maßnahmen bei den Gerichten ein und „die Gerichte arbeiten trotz Homeoffice ganz normal, manche Einschränkungen werden von ihnen aufgehoben, andere nicht“. So funktioniere das in einem demokratischen Rechts- und Verfassungsstaat, meint Voßkuhle. Er ist zuversichtlich, dass die Grundrechte nach dem Ende der Pandemie wieder hergestellt würden.
Pandemie wird länger dauern
„Die Menschen werden ihre Freiheiten zurückbekommen, ohne Abstriche. Da bin ich sicher.“ Die Pandemie werde womöglich länger dauern, als manche denken, aber er „habe noch keinen Politiker getroffen, der die Grundrechte nicht jeden Tag zentral im Blick hätte.“ Der Verfassungsrechtler unterstützt die Auffassung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), dass das Recht auf Leben nicht absolut geschützt sei.
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Voßkuhle: „Was Herr Schäuble gesagt hat, ist aus juristischer Sicht richtig.“ Der Höchstwert der Verfassung sei die Menschenwürde, „die ist unantastbar, alle anderen Grundrechte sind einschränkbar, auch das Recht auf Leben“, so der langjährige Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur