Die Bundesregierung will nach einer Grundsteuerreform von Hausbesitzern aus Bundesländern, die aus der einheitlichen Besteuerung ausscheren, eine doppelte Steuererklärung verlangen.
Die Begründung: „Weil nur in den abweichenden Ländern selbst die hierfür erforderlichen Datengrundlagen verfügbar sind (…), kann der Bundesgesetzgeber auf die Ermittlung der bundesweit vergleichbaren Daten (…) nicht verzichten“. So steht es in der Antwort des Bundesfinanzministeriums (BMF) auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Betroffen wären Bundesländer, die von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch machen und das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) geplante Bundesmodell nicht anwenden wollen. Hierzu zählt unter anderem Bayern.
Bürokratisches Monster für Abweichler
„Für den Grundstückseigentümer und das betroffene Bundesland entsteht doppelter bürokratischer Aufwand. Wenn man als Bundesfinanzminister nicht will, dass ein Land ausschert, rollt man genau solche Steine in den Weg. Ein bürokratisches Monstrum wurde erweckt, und die Regierung kann es nicht mehr zähmen“, sagt dazu FDP-Wirtschaftsexperte Hagen Reinhold gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Sachsens Finanzminister Matthias Haß (CDU) hatte zuvor bereits vor einer doppelten Steuererklärung gewarnt. „Es wäre den Bürgern in Deutschland ganz sicher nicht vermittelbar, wenn sie künftig zwei Steuererklärungen abgeben müssten, eine reale und eine für ausschließlich fiktive Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zur Bestimmung der Finanzkraft im bundesstaatlichen Finanzausgleich“, heißt es einem Schreiben von Haß an Scholz.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur