Einigkeit sieht anders aus. Nach Bayern überlegen jetzt auch die Sachsen und andere Bundesländer, von der im neuen Grundsteuergesetz vorgesehenen Öffnungsklausel Gebrauch zu machen.
Das berichtet die Bildzeitung am Freitag (5.7.) unter Berufung auf Quellen aus dem sächsischen Finanzministerium. Dort heißt es: Daran werde man nun „auf jeden Fall“ arbeiten. Aber auch Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen denken über einen eigenen Weg nach, berichtet die Zeitung. Sollten diese Planungen Wirklichkeit werden, könnte es zu dem von einigen Fachleuten befürchteten rechtlichen „Flickenteppich“ kommen.
Die Grundsteuer-Reform von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gilt als kompliziert und könnte das Wohnen in Großstädten erheblich verteuern. Das neue Grundsteuergesetz soll ab 2020 in den Bundesländern gelten, die keine eigene Regelung treffen. Höchste Zeit also für die Bundesländer, die mit den neuen Regelungen nicht glücklich sind, eigene Wege zu gehen. Die im Gesetz vorgesehene „Öffnungsklausel“ bietet dafür die rechtliche Grundlage.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur