Nach Informationen des Handelsblattes wird die Frist für die Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 verlängert. Die Zeitung beruft sich auf Informationen aus Regierungskreisen. Die Verlängerung soll beim Bund/Länder-Treffen am Donnerstag (13.10.) beschlossen werden.
Bislang lief die Frist bis zum 31. Oktober 2022. Aufgrund der Reform 2019 müssen Immobilien-Eigentümer in Deutschland dieses Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben. Dafür hatten Bund und Länder ursprünglich einen Viermonatszeitraum angesetzt. Vom 1. Juli bis 31. Oktober dieses Jahres sollten die Steuerzahler ihre Erklärung bei den Finanzämtern einreichen.
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Allerdings sind bisher nur wenige Erklärungen beim Fiskus eingegangen. Ein Grund dafür: Die Steuerzahler müssen sich die erforderlichen Unterlagen selbst bei den staatlichen Stellen zusammensuchen. Außerdem gibt es durch die Reform je nach Bundesland verschiedene Grundsteuermodelle. Das ist nicht immer einfach. Steuerberater, Bundessteuergewerkschaft und auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) haben deshalb auf eine Fristverlängerung gedrungen. Einige Länder waren aber vor dem Bund/Länder-Treffen noch skeptisch.
Tatsache ist jedoch, das die Finanzämter erhebliche Zeit benötigen werden, um die erwarteten 36 Millionen Erklärungen zu bearbeiten. Außerdem müssen die Kommunen ihre Grundsteuer-Hebesätze anpassen. Einige Immobilienbesitzer werden dann in Zukunft eine höhere Grundsteuer zahlen müssen. Unterm Strich soll die Reform aber aufkommensneutral sein. Inkrafttreten soll die Reform am 1. Januar 2025.
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Quelle: dts, bo