Die Grundsteuer war in ihrer bisherigen Form nicht verfassungsgemäß. Nach dem klaren Urteil des Bundesverfassungsgerichts beginnt jetzt der Kampf um die Neuregelung dieser wichtigen Steuer für unsere Gemeinden.
Die Kommunen wollen und können auf die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verzichten. Gleichzeitig warnt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, aber auch eindringlich vor Steuererhöhungen.
Damit liegt er auf der Linie des CDU-Wirtschaftsrats: „Eigentümer und Mieter müssen vor Mehrbelastungen geschützt sein“, so sein Generalsekretär Wolfgang Steiger in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er fürchtet, daß andernfalls die Preise für Wohnraum in gesuchten Innenstadtlagen noch weiter steigen werden.
Mieterbund: Nur Eigentümer sollen zahlen
„Der Deutsche Mieterbund fordert die Streichung der Position Grundsteuer aus dem Katalog der auf die Mieter umlegbaren Betriebskosten“, sagt DMB-Geschäftsführer Ulrich Ropertz in der „Rheinischen Post“. Für Ropertz ist die Grundsteuer eine Eigentumssteuer und es sei nicht einzusehen, warum in der Praxis nur Mieter und selbstnutzende Eigentümer zahlen müssen. Bei der Grundsteuer-Reform ist der Mieterbund für eine reine Bodensteuer. Dabei wird nur der Wert der Fläche besteuert. Das „Kostenwert-Modell“ lehnt der DMB ab.
Hauseigentümer: Keine Mehrkosten
„Die Reform der Grundsteuer muss aufkommensneutral ausfallen“, fordert Kai Warnecke, der Präsident des Verbandes Haus & Grund, in der „Rheinischen Post“. Er schlägt vor: „Dabei muss der Maßstab höchstens das Aufkommen des vergangenen Jahres sein – und nicht 2019 oder gar 2024“. Warnecke will höhere Belastungen im Einzelfall nicht ausschließen, aber sie müßten die Ausnahme bleiben. Nur auf diese Weise würde die Reform von den Mietern und Eigentümern akzeptiert.
Die Meinung der Steuerprofis
Der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, plädiert im „Spiegel“ dafür, nicht auf eine schnelle Lösung wie die Flächenbesteuerung zu drängen, die Grundstücke mit werthaltigen Gebäuden, wie zum Beispiel Hochhäuser, deutlich besser stellt als Siedlungen in Randbezirken. Für ihn ist die Ermittlung und Berücksichtigung des Immobilienwerts der bessere Weg.
Der Bund der Steuerzahler denkt in eine ähnliche Richtung. Für den BdSt ist ein Einfachmodell der Königsweg. Ein solches Modell haben Hamburg und Bayern vorgeschlagen. Dabei werden für die Grundstücksberechnung lediglich Grundstücksgröße und Wohnfläche angesetzt. „Das ist für den Bürger transparent und einfach umsetzbar“, stellt der stellvertretende BdSt-Präsident Zenon Bilaniuk fest. Außerdem merkt er an: „Steuern und Abgaben dürfen nicht zur zweiten Miete oder doppelten Belastung werden!“
Wissenschaft: Düstere Prognose für Großstädter
Nach Meinung der Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sollten Eigenheimbesitzer und Mieter nicht mit einer Entlastung rechnen. „Egal, welches Modell kommt – es wird bei einigen Bürgern zu höherer Belastung, bei anderen zu einer Entlastung führen“, sagt IW-Wohnungsmarktexperte Ralph Henger in der „Welt am Sonntag“.
Das Kölner Institut favorisiert, ebenso wie der Mieterbund und viele Bürgermeister, eine einfache Bodenwertsteuer. Der Vorteil: Die Bodenrichtwerte werden regelmäßig von den Gutachterausschüssen vor Ort ermittelt und liegen schon vor. Für Hausbesitzer in guten Lagen und teuren Städten dürfte das zum Teil kräftige Aufschläge bedeuten, weil ihre Grundstücke meistens im Wert gestiegen sind
Simulation: Eigentümer verlieren – Mieter gewinnen
Ähnlich beurteilte das auch Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW): „Die Simulationen zeigen: Die Bewohner in teuren Lagen mit Einfamilienhäusern werden tendenziell stärker belastet. Aber auch Geschosswohnungen in attraktiven Innenstadtlagen könnten über die hohen Bodenpreise belastet werden, wenn sie nicht so intensiv genutzt werden.“
Anders sehe es in Lagen mit günstigem, verdichtetem Mietwohnungsbau aus, wie beispielsweise dem Märkischen Viertel in Berlin mit seinen rund 17.000 Wohnungen. Dort könnten die Mieter einigermaßen beruhigt sein.
Entwarnung für Kleinstädte und Landbewohner
Für Eigentümer auf dem Land geben die Experten ebenfalls Entwarnung. „Dort sind die Unterschiede in der Bebauung und der Wertentwicklung nicht so groß wie in urbanen Regionen“, sagt IW-Ökonom Henger. Das klassische Einfamilienhaus in der Kleinstadt werde daher wohl nicht deutlich stärker belastet.
R.B. mit Material der dts-Nachrichtenagentur