Die Schuldenbremse des Grundgesetzes hat anscheinend eine juristische Schwachstelle, die es den Regierenden ermöglichen würde, milliardenschwere Investitionen auf Kredit zu finanzieren. Das enthüllt jetzt ein Gutachten im Auftrag des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung.
Nach der der Zeit vorliegenden Studie greift die Schuldenbremse nicht, wenn Investitionen nicht vom Bund selbst, sondern von bundeseigenen Gesellschaften getätigt werden. So könnte eine bundeseigene Gesellschaft zum Bau von Fernstraßen sich verschulden und so das Straßennetz sanieren. Diese Schulden würden nicht als Kreditaufnahme des Bundes gelten und damit bei der Berechnung der Schuldenbremse nicht berücksichtigt.
Kreditoption „Schattenhaushalt“
„Rechtlich selbstständige Einrichtungen des Bundes agieren außerhalb des Anwendungsbereichs der nationalen Schuldenbremse, wenn sie zur Erfüllung von Bundesaufgaben Investitionen tätigen und diese durch Kreditaufnahme finanzieren“, heißt es in der Untersuchung der beteiligten Wissenschaftler Georg Hermes (Universität Frankfurt), Lukas Vorwerk (TU Berlin) und Thorsten Beckers (Universität Weimar).
Experten attestieren „Spielräume“
Das durch diese Möglichkeit der Kreditaufnahme die Absicht des Gesetzgebers auf unlautere Weise umgangen würde, glauben die Autoren der Studie aber nicht. Wenn es die Absicht der Politik gewesen wäre, diesen Ausweg zu verbauen, hätte sie das ohne Probleme tun können. Es gebe in Deutschland aber „ungenutzte Spielräume“, um mehr kreditfinanzierte Investitionen umzusetzen, heißt es in dem Gutachten.
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Quelle: dts