Die geforderte Tierwohlabgabe auf Fleisch zum Umbau der Tierhaltung könnte an verfassungsrechtlichen Fragen scheitern. Das zeigt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Auftrag der FDP-Fraktion.
Die Verfasser des Gutachtens haben „verfassungsrechtliche Bedenken“ an einem Modell, welches Kunden im Supermarkt pauschal zur Kasse bittet. „Damit würde die Gruppe der Abgabepflichtigen aus mehreren Millionen Fleischkonsumenten bestehen. Weder könne bei diesem großen Kreis von einem ‚ einheitlichen Gruppeninteresse‘ ausgegangen werden, noch bestünde eine spezifische Gruppenverantwortung der Fleischkonsumenten für die […] Verbesserung der Haltungsbedingungen bei Nutztieren“.
Bauern und Einzelhandel verantwortlich
In dem Gutachten, das der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) vorliegt, schreiben die Juristen des wissenschaftlichen BT-Dienstes, daß die Verantwortung zunächst bei den Bauern und beim Einzelhandel liegt. Außerdem monieren sie „fehlende Gruppenhomogenität“ und „Gruppenverantwortung“. Beides sei aber aus juristischer Sicht notwendig. Stattdessen schlagen die Experten eine „Lenkungssonderabgabe“ vor: Durch die „würden artgerechte Haltungsformen abseits der Massentierhaltung gar nicht oder mit einer geringeren Abgabe belastet als Fleisch aus der Massentierhaltung“.
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Die Liberalen sehen sich in ihrer Kritik an einer Tierwohlabgabe bestätigt. FDP-Fraktionsvize Frank Sitta sagte der NOZ, die von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) favorisierte Abgabe habe keine Aussicht auf Erfolg. „Wer Tierwohl will, muss dazu ermuntert werden, schließlich auch an der Ladentheke dafür zu zahlen.“ Ein Umbau der Tierhaltung hin zu besseren Bedingungen in Ställen werde „nur über den Markt gelingen“, meint FDP-Politiker Sitta.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur