„Deutschland soll künftig eine nationale Gasreserve vorhalten“, heißt es in einem internen Dokument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Es geht um das geplante „Gesetz zur Nationalen Gasreserve“.
„Damit wird sichergestellt, dass die Gasspeicher immer ausreichend befüllt sind. Das haben die Marktakteure künftig zu gewährleisten. Der entsprechende Gesetzentwurf wird nun zwischen den Ressorts innerhalb der Bundesregierung abgestimmt“, heißt es in dem BMWK-Papier. Die Betreiber sollen demnach verpflichtet werden, bestimmte Füllstandsvorgaben einzuhalten. Das berichtet die Welt, der das Dokument vorliegt.
Strenge Vorgaben für Betreiber
Die Speicher müssen zum 1. August eines Jahres mit 65 Prozent befüllt sein, zum 1. Oktober zu 80 Prozent, zum 1. Dezember mit 90 Prozent und zum 1. Februar zu 40 Prozent. Sollten die Betreiber dies nicht erfüllen, droht ihnen der Verlust der Kapazitäten. „Der sog. ,Marktgebietsverantwortliche‘, eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland, bekommt einen umfassenden Anreiz- und Sanktionskasten, um die Versorgungssicherheit im Winterhalbjahr zu gewährleisten“, heißt es aus dem Habeck-Ministerium.
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Es gilt der Grundsatz: „Jeweils so viel Markt wie möglich und so viel Versorgungssicherheit wie nötig“. Die anfallenden Kosten werden auf die Netzkunden umgelegt. „Die Höhe sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, so das Ministerium, da nicht abschätzbar sei, wie viele Eingriffe durch den Verantwortlichen des jeweiligen Gebietes erforderlich seien. Nach den aktuellen Planungen wird das neue Gesetz schon am 1. Mai diesen Jahres in Kraft treten.
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Quelle: dts, rb