Ab Januar nächsten Jahres sollen die Bezüge der Hartz IV-Bezieher erhöht werden. Nach dem vorliegenden Entwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) erhalten alleinstehende Erwachsene dann 439 Euro monatlich. Das sind sieben Euro mehr als bisher.
Laut dem Gesetzentwurf soll der Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren steigen, nämlich um 39 auf dann 367 Euro. Auch für bis zu 5-jährige Kinder soll es einen deutlichen Aufschlag geben, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland.. Die wichtigste Neuerung: Künftig werden auch Handy-Kosten bei der Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes berücksichtigt.
Regelsatz mit Mobilfunkkosten
Bislang sieht der Bedarf an Kommunikationsdienstleistungen nur die Kosten einer Doppelflatrate für Festnetztelefon und Internet vor. „Die Nutzung von Mobilfunk, also der Verwendung von Handys, ist heute Bestandteil des Alltags und damit gesellschaftliche Realität“, heißt es im Gesetzentwurf. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2020 habe der Gesetzgeber bei der Bestimmung der Höhe des soziokulturellen Existenzminimums auch gesellschaftliche und technische Veränderungen einzubeziehen.
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Für fast alle Personengruppen erhöhen sich die Regelsätze in der Grundsicherung: Ehegatten und Partner sollen künftig 395 Euro bekommen (plus 6 Euro). Für Erwachsene bis 25, die noch nicht im eigenen Haushalt leben, erhöht sich der Regelbedarf demnach um sechs Euro auf 351 Euro. Für Kinder bis fünf Jahren sollen künftig 279 Euro (plus 29 Euro) überwiesen werden. Für 6- bis 13-jährige Kinder bleibt der Regelbedarf weiterhin bei 308 Euro. Der Regelbedarf wird anhand einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre durchführt.
Höhere Kosten für Alleinstehende
Die Berechnungen des Regelbedarfs orientieren sich an den Verbrauchsausgaben im unteren Einkommensbereich. Für Erwachsene und Kinder in den verschiedenen Altersgruppen werden unterschiedliche Regelsätze berechnet. Der Gesetzgeber geht zudem davon aus, dass jemand, der seinen Haushalt allein führt, höhere Kosten hat, als Menschen, die zusammenleben.
Dort, wo bei einer Neuermittlung des Regelbedarfs eine geringere Leistung errechnet wird als es in der Vergangenheit gab, wird der Regelsatz nicht abgesenkt, sondern er bleibt, wie er ist. Genau das ist bei den 6- bis 13-jährigen Kindern diesmal der Fall, für die ein Bedarf von vier Euro weniger ermittelt worden ist. Hier war in der Vergangenheit stärker erhöht worden.
829 Millionen mehr für Hartz IV
Der zusätzliche Finanzbedarf liegt, nach Berechnungen des BMAS, bei 829 Millionen Euro im Jahr. Die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Stichprobe stammt aus dem Jahr 2018. Berücksichtigt wird bei der genauen Höhe der Regelsätze dann noch die Lohn- und Preis-Entwicklung. Diese sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe ist im vorliegenden Gesetzentwurf bis zum 1. Januar 2020 bereits erfolgt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird eine weitere Aktualisierung erfolgen – mit den Daten, die ab Ende August verfügbar sind.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur