Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will verstärkt nach Vermögen von Hartz-IV-Empfängern fahnden. Auslöser der geplanten Maßnahme war eine Stichprobe in vier Jobcentern. Dort hatten Mitarbeiter Hinweise auf verschwiegene Vermögenswerte einfach ignoriert.
Das geht aus einem Bericht der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, aus dem die Bildzeitung zitiert. Künftig sollen sollen Empfänger von Arbeitslosengeld II daher grundsätzlich Angaben über „Art, Höhe und Anlagekonditionen“ ihrer sämtlichen Kapitalvermögen Auskunft geben. Bisher gilt das nur bei Zinseinnahmen von mehr 100 Euro jährlich.
Sozialhilfe SGB XII Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
Textausgabe zur schnellen Orientierung – Rechtsstand: 1.4.2021
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Wegen der Niedrigzinsphase könnten sich „auch hinter geringen Zinseinkünften größere Vermögen verbergen“, heißt es laut Bild in einem internen Maßnahmenkatalog. Bei Kontrollen hatten die BA-Revisoren festgestellt, dass die Jobcenter viel zu zögerlich nach möglichen Zusatzeinkünften oder Geheimvermögen von Hartz-IV-Empfängern fahnden, die deswegen eigentlich keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hätten.
Datenabgleich überführt Schwindler
Im Jahr 2019 hatten die Ämter 2,57 Millionen Hinweise auf mögliche Zusatzeinkünfte der Betroffenen aus dem Datenabgleich mit anderen Behörden erhalten, beispielsweise von Finanzämtern oder der Rentenversicherung. Davon waren Ende des Jahres noch 353.512 unbearbeitet. Bei der Stichprobe in den vier überprüften Jobcentern hatten die Mitarbeiter in 90 Prozent der Fälle keine Kontodaten abgefragt, um diesem konkreten Verdacht nachzugehen.
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dts, rb