Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags (WD) hat Zweifel an der Verfassungskonformität des im Juni beschlossenen Gesetzes zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus.
Einige der Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf sogenannter Bestandsdaten der Internetnutzer gingen zu weit, und zwar deshalb, weil sie den Datenzugriff an keinerlei nennenswerte Voraussetzungen knüpften, heißt es in einem Gutachten, über das die Süddeutsche Zeitung berichtet. Ein Abruf derartiger Informationen wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum bedeute einen Eingriff in Grundrechte.
BVerfG-Urteil zu Bestandsdaten
Das sei zwar kein besonders tiefen Eingriff, da es sich dabei nicht um sensible Informationen handelt. Dennoch gilt laut Bundesverfassungsgericht: „Auch Auskünfte über Daten, deren Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten eng begrenzt sind, dürfen nicht ins Blaue hinein zugelassen werden.“
Die Verfasser stützen sich in ihrem Gutachten, das im Auftrag der Grünen-Fraktion angefertigt wurde, auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli zum Umgang mit Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern.