Angesichts der Corona-Pandemie fordert der Deutsche Hausärzteverband einen besseren Schutz für Mediziner. „Die Möglichkeit, dass Ärzte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung telefonisch ausstellen können, muss auch nach dem 4. Mai weiter gegeben sein“, sagt der Chef des Deutschen Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt.
Nach seiner Meinung würde die Politik mit zweierlei Maß messen. Dem Spiegel sagte er: „In Supermärkten sollen die Kunden zwei Meter Abstand halten. In kleinen Arztpraxen hingegen wäre das gar nicht möglich“. Weigeldt verwies in dem Gespräch mit dem Magazin auf die mangelhafte Ausstattung mit Masken und Sicherheitskleidung. „Solange es nicht genug Schutzausrüstung für jede Hausarztpraxis gibt, können wir nicht zur normalen Regelung bei der Krankschreibung zurückkehren“, so der Mediziner.
Kassen: Krankschreibungen nehmen zu
Hintergrund ist ein Streit um die Verlängerung einer Sonderregel, die seit März gilt. Ärzte können Patienten mit leichter Erkrankung der oberen Atemwege auch telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Damit soll das Risiko gesenkt werden, dass sich Infektionskrankheiten über die Wartezimmer ausbreiten.
Die Ausnahmeregelung wurde am Montag, nach vorangegangenen Auseinandersetzungen mit Ärzteverbänden, bis zum 4. Mai verlängert. Ob sie nach diesem Datum ausläuft, entscheidet sich in der nächsten Woche. Kassen und Arbeitgeber hatten sich für ein Auslaufen der Regelung ausgesprochen, da sich die Zahl der Krankschreibungen erhöht hätte.
Quelle: rb, dts
Anzeige
Der aktuelle Buchtipp > Arbeitsrechtlicher Umgang mit Pandemien — Praxisleitfaden
278 Seiten, Recht und Wirtschaft — erfahren Sie mehr > juristische-fachbuchhandlung.de