Für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat der Arbeitsschutz oberste Priorität. Deshalb will er dem Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf für dessen Verbesserung vorlegen. Dafür braucht er aber die Mitwirkung der Bundesländer, denn für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Ort sind die Länder zuständig.
Vorgesehen ist, im novellierten Arbeitsschutzgesetz eine Quote festzuschreiben. „Fünf Prozent aller Betriebe sollen ab 2026 im Laufe eines Jahres von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden kontrolliert werden“, sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Außerdem wird eine neue Fachstelle „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ die Daten der Länder zusammenführen und aufbereiten. Ergänzend zu der Gesetzesinitiative plant das Bundesarbeitsministerium weitere Gespräche mit den Ländern, um die Zusammenarbeit weiter zu verbessern.
Zu wenig Arbeitsschutzkontrollen
Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk kritisierte Heil, „dass die Zahl der Arbeitsschutzkontrollen in den letzten Jahren nachgelassen hat“. Das hätten entsprechende Untersuchungen ergeben. „Arbeit darf nicht krank machen. Wie wichtig es ist, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu schützen, zeigt nicht zuletzt die gegenwärtige Corona-Pandemie“, so der Arbeitsminister. Man habe das erkannt und handele mit den Ländern gemeinsam, so Heil. Er freue sich, dass die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder den Vorschlägen seines Ministeriums bereits Ende vergangenen Jahres zugestimmt habe.
Quelle: rb, dts
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