Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant einen rechtlichen Anspruch auf eine digitale betriebliche Mitbestimmung. Außerdem soll eine Gesetzänderung künftig die Behinderung von Betriebsratsarbeit unter Strafe stellen.
Heil will die Erfahrungen des digitalen Arbeitens während der Corona-Pandemie nutzen. „Die Pandemiesituation, in der viele im Homeoffice gearbeitet haben, hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Beschäftigten auch über digitale Kanäle erreichbar sind“, so Heil gegenüber der Presse. Er wolle ein „zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe“ schaffen. Es soll den analogen Rechten der Gewerkschaften entsprechen.
Auswahlrecht für Betriebsräte
Betriebsräte sollen künftig selbst bestimmen können, ob sie analog oder digital arbeiteten, erklärte Heil gegenüber der Funke-Mediengruppe. Nach seiner Meinung hätte die Corona-Pandemie gezeigt, „dass dort, wo Betriebsräte aktiv sind, auch Arbeitsschutzregeln konsequent eingehalten werden und die Beschäftigten einen klaren Ansprechpartner haben“.
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Betriebsräte würden dafür sorgen, daß die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten werden und auch nach der Pandemie komme ihnen eine wichtige Rolle zu, so der SPD-Politiker. Dabei denkt Heil an Themen wie den Einsatz künstlicher Intelligenz, die Ausgestaltung von Homeoffice oder die Weiterbildung im Strukturwandel. Deshalb will Heil die Mitbestimmung noch in dieser Legislaturperiode weiterentwickeln.
Betriebsrat: Behinderung bald strafbar
Heil warnt in dem Gespräch mit der Essener Mediengruppe davor, die betriebliche Mitbestimmung und die Arbeit der Betriebsräte zu behindern. „Künftig wird es deshalb schon ausreichen, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einem solchen Vorgang hat. Sie muss dann Ermittlungen aufnehmen.“ Er werde das entsprechende Gesetz entsprechend ändern, erklärte der Bundesarbeitsminister.
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Quelle: dts