Nach heftiger Kritik aus dem Bildungsbereich will die Bundesregierung die Corona-Notbremse für Hochschulen entschärfen. Das geht aus Formulierungshilfen der Regierung für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hervor.
Die Hochschulen sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, ab einem Inzidenzwert von 100 in den Wechselunterricht zu gehen. Das berichtet aktuell das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es bleibe allerdings beim Verbot des Präsenzunterrichts ab einem Inzidenzwert von 165. Jedoch soll es Ausnahmen für praktische Bereiche der Ausbildung wie Labore und Krankenhäuser geben.
Hochschulabläufe nicht berücksichtigt
„Durch die Änderung in § 28b Absatz 3 Satz 2 werden Hochschulen von der Beschränkung auf die Durchführung von Wechselunterricht ausgenommen“, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. In der Begründung wird argumentiert, die Beschränkung auf Wechselunterricht ziele in erster Linie auf die Situation an Schulen. Diese sei nicht „ohne Weiteres auf hochschulische Strukturen und Abläufe übertragbar.“
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Bislang sind die Hochschulen den allgemeinbildenden Schulen bei den bundeseinheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gleichgestellt. Daran hatte es heftige Kritik unter anderem der Hochschulrektorenkonferenz und der Wissenschaftsminister der Länder gegeben.
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dts, rb