Der Finanzausschuss hat am Mittwoch als Maßnahme gegen schädliche Steuerpraktiken unter anderem eine sogenannte Lizenzschranke beschlossen. Außerdem wurde zur Entlastung besonders der mittelständischen Wirtschaft die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter stark erhöht. Die Sofortabschreibung wird von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben. Angewendet werden sollen die neuen Wertgrenzen auf nach dem 31.12.2017 angeschaffte Wirtschaftsgüter.
Höhere Abschreibungsbeträge für geringwertige Wirtschaftsgüter

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