Die GroKo will die sogenannte Hofabgabeklausel für Landwirte abschaffen. Damit reagieren Union und SPD auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom August diesen Jahres.
Das geht nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland aus einem Änderungsantrag der Großen Koalition hervor. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte in einem am 9. August veröffentlichten Beschluss die Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente für Landwirte für verfassungswidrig erklärt. „Mit den Änderungen wird das Hofabgabeerfordernis als Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente aufgegeben“, heißt es in dem Änderungsantrag zum sogenannten „Qualifizierungschancengesetz“.
Hofabgabeklausel ist überholt
Die Klausel war 1957 eingeführt worden – zusammen mit der eigenständigen Alterssicherung der Landwirte. Ziel war eine rechtzeitige Abgabe von Höfen an Nachwuchsbauern. Zuletzt hatte die Regelung jedoch vermehrt zur Aufgabe vor allem kleinerer Betriebe geführt. Über das Gesetz entscheidet der Bundestag am Donnerstag.
Die Abschaffung der Hofabgabe gilt nach den Plänen der Koalition rückwirkend zum 1. September. Rentenanträge, die seit diesem Stichtag wegen Weiterführung des Betriebs abgelehnt wurden, sollen neu beschieden werden. Für noch offene Fälle gilt das neue Recht.
Neue Konzepte für die Übergabe
Die Bundesregierung setzt zudem auf neue Anreize für die Betriebsübergabe in der Landwirtschaft. „Dazu gehören zum einen zielgerichtete Fördermaßnahmen für Junglandwirte“, heißt es im Koalitionsantrag. „Zum anderen sind spezielle Beratungsangebote wie zum Beispiel Hofübergabeseminare, für ältere Landwirte notwendig, die ihr Unternehmen abgeben wollen.“