Erstmals weist das aktuelle Lagebild „Organisierte Kriminalität“ des Bundeskriminalamtes (BKA) die Ermittlungsverfahren des Zolls für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aus. Sie beweisen, die finanziellen Verluste für den Sozialversicherungsträger und den Fiskus sind erheblich.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat im Berichtszeitraum 37 Verfahren aus diesem Bereich, welcher der organisierten Kriminalität zugerechnet wird, zur Anzeige gebracht. Die verursachte Schadensumme lag bei 90 Millionen Euro. Im Gegenzug gelang des der Spezialgruppe des Zolls Vermögenswerte von 6 Millionen Euro sicherzustellen.
Zoll-Chefin: Unsere Strategie geht auf
Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, ist mit den bisherigen Fahndungserfolgen zufrieden. „Unsere Strategie geht auf. Es gelingt, Strukturen der Organisierten Kriminalität bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu durchdringen und Verantwortliche dingfest zu machen“, vermerkt Hercher nicht ohne Stolz in einer Pressemitteilung.
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Kettenbetrug schädigt Allgemeinheit
Ein Schwerpunkt der Zoll-Ermittler war und ist der „Kettenbetrug“, einer Form des bandenmäßigen Sozialleistungsbetrugs. Allein 30 Fälle von Kettenbetrug deckten die Zollfahnder im letzten Jahr auf. Dabei täuschen die Täter mit Scheinfirmen „echte“ gewerbliche Aktivitäten vor, um im Hintergrund ihren kriminellen Machenschaften nachzugehen.
Diese Scheinfirmen verschleiern die echten Arbeitgeber, oder stellen „Abdeckrechnungen“ aus, mit deren Hilfe Schwarzarbeiter bezahlt werden. Der Schaden für Fiskus und Sozialversicherungsträger ist erheblich und geht zu Lasten der Allgemeinheit..
Vorgehensweise der Täter
Kennzeichnend für die Vorgehensweise der Kriminellen ist die Gründung von Firmen in Deutschland als (Schein-)Auftragnehmer, für maximal zwei Jahre. Die Geschäftsleitung wird kurz vor der Firmenlöschung ausgetauscht. Das Perfide daran: Die meist ausländischen „Ersatzspieler“ sind sich ihrer unternehmerischen Verantwortung und den ihnen drohenden juristischen Folgen nicht bewusst.
Beispiel: Werkvertrags-Vermittlung
In einem Fall meldete ein osteuropäisches Unternehmen Arbeitnehmer (aus Osteuropa) bei seiner deutschen „Niederlassung“ zur Sozialversicherung an. Diese Arbeitnehmer wurden dann mit (Schein-)Werkverträgen an fleischverarbeitende Unternehmen vermittelt. Bei Nachforschungen kam ans Licht, daß weder die Arbeitslöhne, noch die Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß gemeldet waren. Für den Nachweis der Straftat waren umfangreiche strafprozessuale Ermittlungen (auch im Ausland) erforderlich.
Auf diese Weise konnte ein Sozialversicherungsbetrug von 17 Millionen Euro nachgewiesen werden. Außerdem hatten die Täter Lohnsteuer in Höhe von 7,5 Millionen Euro, plus Umsatzsteuer im hohen zweistelligen Millionenbereich hinterzogen. Dafür wurde der Haupttäter vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Seine Mittäter erhielten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren (teilweise mit Bewährung).
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Quelle: PM Zoll vom 6.11.2020