Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen auf den Prüfstand stellen.
„Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, erklärte Lauterbach in einem Spiegelgespräch. Deshalb werde man prüfen, ob die Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden könne.
Wirksamkeit nicht belegt
Die Krankenkassen bieten über ihre gesetzlichen Regelleistungen hinaus sogenannte Satzungsleistungen an, mit denen sie um Kunden werben. Dazu zählen bei vielen Kassen auch homöopathische Arzneimittel, obwohl es keine wissenschaftlichen Belege für deren Wirksamkeit jenseits des Placebo-Effekts gibt.
Das Bundesgesundheitsministerium verweist in diesem Zusammenhang auf den Trend der vergangenen Jahre: Laut Daten des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie seien sowohl Verordnungen als auch die Umsätze für homöopathische Präparate in der gesetzlichen Krankenversicherung rückläufig.
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Während die Kassen 2019 noch knapp neun Millionen Euro für homöopathische Leistungen wie Anamnese und Arzneimittel ausgaben, waren es 2020 nur noch 6,7 Millionen Euro. Lauterbach hatte dieses Fördersystem als Bundestagsabgeordneter wiederholt scharf kritisiert. 2019 forderte er, den Krankenkassen die Mitfinanzierung von Homöopathie zu verbieten. Als Gesundheitsminister hatte sich Lauterbach in dieser Richtung bislang jedoch bedeckt gehalten.
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Quelle: dts, bo