Wir haben das Verbot noch schärfer gefasst“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es geht um die sogenannte „Konversionstherapie“ gegen Homosexualität. Am Mittwoch verabschiedet das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Bisher gab es noch Ausnahmen für Heranwachsende. Dazu Spahn: „Das wurde gestrichen, denn gerade in dieser Altersphase finden die meisten Therapieversuche statt. Daher wird auch bei 16- bis 18-Jährigen die Konversionstherapie künftig verboten“. Die angebliche Therapie sei „viel zu gefährlich für Leib und Seele, als dass man Graubereiche zulassen dürfte“, meint Spahn, der diese Form einer „Therapie“ unter Strafe stellen will. „Verstöße werden wie bei anderen Strafrechts-Delikten auch je nach Schwere der Tat von Ordnungsämtern oder von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt“, so der Bundesgesundheitsminister.
Spahn setzt auf Abschreckung
„Selbst Werbung, das Anbieten und das Vermitteln von Konversionstherapie soll übrigens verboten sein. Darauf steht dann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro“, sagt der engagierte CDU-Politiker. „Momentan werden Schätzungen zufolge in Deutschland jedes Jahr bis zu 2.000 Konversionstherapien durchgeführt. Das sind 2.000 zu viel“, meint Jens Spahn, der auf einen Abschreckungseffekt setzt.
Mit Konversionstherapien sind psychotherapeutische Methoden gemeint, die das Ziel haben, Homosexualität zu „heilen“. Laut Spahn wird mit dem neuen Gesetzentwurf ein gesellschaftliches Zeichen an alle gesetzt, die mit ihrer sexuellen Orientierung hadern. „Homosexualität ist keine Krankheit“, meint Spahn. Für ihn ist „diese sogenannte Konversionstherapie eine Gefahr für die Betroffenen. Dadurch entsteht oft schweres körperliches und seelisches Leid“. Jeder Arzt, der diese Therapie anbiete, müsse sich den Vorwurf der Körperverletzung gefallen lassen.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur