Der renommierte Verfassungsrechtler Professor Dr. Rupert Scholz wirft Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor, sich bei ihrer Migrationspolitik nicht an das Grundgesetz zu halten. In der „Welt“ übt er heftige Kritik am Rechtsverständnis der Bundeskanzlerin.
„Die Migrationsentscheidung vom Herbst 2015 war verfassungswidrig und europarechtswidrig. Ein Zustand, der bis heute andauert“, so der ehemalige Verteidigungsminister gegenüber der Zeitung. Er bedauert, dass diesen Tatbestand bis heute von keiner Partei, außer der AfD, wirklich thematisiert wurde. Das Argument der Kanzlerin, dass es sich um eine humanitäre Notlage gehandelt habe, lässt der Jurist dabei nicht gelten. „Moral ist aber wie Humanität keine eigene Rechtsquelle. Moral ist etwas Ethisches, und das ethische Bewusstsein des Einzelnen ist variabel.“
Gesetze sind die maßgebende Linie
In einem Staat, in dem eine Gesellschaft zusammenlebe, könnten nur das Gesetz und die Verfassung die maßgebende Linie sein. „Keine sogenannte Moral darf sich darüber hinwegsetzen. Andernfalls ist der Rechtsstaat am Ende.“ Das Regelwerk von Dublin müsse angewendet werden, fordert Scholz. „Dublin funktioniert nicht, wenn es nicht praktiziert wird. Es gibt keine Humanität über der Verfassung oder gegen die Verfassung.“
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Rechtstreue in der Demokratie unverzichtbar
Deutschland nehme nach wie vor jährlich mehr als 100.000 Menschen auf, die alle nach der beschriebenen Rechtslage keinen Anspruch auf Aufnahme hätten. „Die Grundlage einer demokratischen rechtsstaatlichen Ordnung ist, dass wir uns an das Recht halten. Stelle ich eine von mir selbst definierte Humanität über die Verfassung, ist das ein eklatanter Verstoß gegen die demokratische Rechtsstaatlichkeit“, sagt der Verfassungsrechtler.
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Quelle: dts