Der Düsseldorfer Kartellrechtler und Hochschullehrer Rupprecht Podszun hält es für unwahrscheinlich, dass das Bundeskartellamt die angestrebte Fusion der beiden Immobilienkonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen blockiert.
Mit dem traditionellen Ansatz würden die Kartellbehörden hier nicht intervenieren können, erklärte der Direktor des Instituts für Kartellrecht an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität dem Handelsblatt. In der Fusionskontrolle würde auf die Marktanteile geschaut, so der erfahrene Kartellrechtler. Podzun: „Selbst bei enger Marktabgrenzung sind die kombinierten Anteile von Vonovia und Deutsche Wohnen zu gering, um Marktmacht im kartellrechtlichen Sinn zu begründen.“
Marktanteil zu gering
Diese beginne typischerweise bei 40 Prozent, erläutert der Düsseldorfer Hochschullehrer, dessen Spezialgebiet deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht ist. Auch wenn es bei diesem Zusammenschluss zu einer „erheblichen Ballung wirtschaftlicher und politischer Macht“ komme, würden die Kartellbehörden nicht viel ausrichten können, so Podszun in dem Gespräch mit der Zeitung. Das Kartellamt habe ja bei einem früheren Übernahmeversuch, der dann scheiterte, schon einmal genau diesen Fall geprüft.
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„Damals, 2015, hat die Behörde schon ohne Bedenken freigegeben“, erinnert sich der Kartellrechtler. Dabei seien solche Konzentrationen eigentlich genau das, wovor Fusionskontrolle ursprünglich schützen sollte. „Es macht mich durchaus nachdenklich, dass die Fusionskontrolle hier zahnlos bleibt“, sagt Professor Podszun und ergänzt noch: „Aber dafür gibt es dann eben Mieterschutz in anderen Gesetzen.“
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dts, rb