Bei der Echtheitsprüfung von Impfpässen in den Apotheken heißt es wohl öfter „im Zweifel für den Angeklagten“. Der Grund: Apotheker sind, genau wie Ärzte, an eine Schweigepflicht gebunden.
Entdeckt der prüfende Apotheker (oder die Apothekerin) eine Fälschung, dürfen sie eigentlich weder beim Arzt nachfragen noch die Polizei rufen, ohne den Kunden vorher um Erlaubnis gebeten zu haben. Was also tun? Die „schlaue“ Lösung: Statt die Polizei zu rufen, weisen sie den „Zweifelsfall“ ab. Der kriminelle Kunde geht daraufhin in die nächste Apotheke, bis er eine Schwachstelle findet, wo man nicht so genau hinschaut.
Grenzen der Schweigepflicht
Doch die Schweigepflicht hat ihre Grenzen. Unter bestimmten Umständen darf sie gebrochen werden. Zum Beispiel, wenn Leib und Leben anderer Menschen gefährdet sind. Wann und ob das in einer konkreten Situation der Fall ist, muss der Apotheker entscheiden. Irrt er sich, muss er selbst mit einer Anzeige rechnen.
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Trotz dieses Risikos stammen die meisten Hinweise auf Impfpass-Fälschungen von Apotheken. Doch meist kommen nur plumpe und offensichtliche Fälle zur Anzeige. Die „Zweifelsfälle“ erhalten die gewünschte Digitalisierung oder werden abgewiesen, je nach der Risikobereitschaft des jeweiligen Apothekers, oder der prüfenden Apothekerin.
Schwarzmarkt blüht
Das Geschäft mit den falschen Impfausweisen blüht in den Chaträumen der sozialen Medien. Ein Fake-Ausweis kostet den Impf-Unwilligen zwischen 100 und 250 Euro. Die Gewinnspanne der Fälscher ist gigantisch. Das Risiko ist dagegen gering. Die Polizei hat kaum Möglichkeiten, die Fälscher zu ermitteln. Rechtshilfeersuchen an Staaten, in denen die Chatbetreiber ihren Sitz haben, sind meist erfolglos und die Bezahlung erfolgt völlig anonym im Internet.