In Deutschland wird es vorerst keine allgemeine Corona-Impfpflicht geben. Eine Gesetzesinitiative für eine Impfpflicht ab 60 Jahren fand am Donnerstag (7.4.) im Bundestag keine Mehrheit. Nur 296 Abgeordnete stimmten dafür, 378 dagegen, neun Abgeordnete enthielten sich.
Der Gesetzentwurf sah eine Impfpflicht ab 60 Jahren zum 15. Oktober 2022 vor. Zudem beinhaltete der Entwurf eine Impfberatungspflicht für Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren. Die Ablehnung des Gesetzentwurfs, der von mehreren Abgeordneten der Ampel-Parteien getragen wurde, hatte sich im Vorfeld angedeutet. Schon bei der der Abstimmungsreihenfolge hatte sich die Opposition durchgesetzt, sodass entgegen dem Willen der Ampelkoalition zuerst über den Gesetzentwurf abgestimmt wurde.
Auch Unionsantrag erfolglos
Nach dem Gesetzentwurf zu einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 60 Jahren scheiterte auch ein Antrag der Union für ein Impfvorsorgegesetz. Das Impfvorsorgegesetz hätte einen gestaffelten Impfmechanismus vorgesehen, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundestag aktiviert werden sollte. Unter anderem forderte die Union dafür die sofortige Einrichtung eines Impfregisters. Trotz der Ablehnung einer Impfpflicht ab 60, die von mehreren Abgeordneten der Ampel-Parteien getragen wurde, schwenkten offensichtlich nur wenige Unterstützer der Impfpflicht zu dem Unionsantrag um.
Für die Bundesregierung ist die Ablehnung einer Impfpflicht eine schwere Niederlage. Unter anderem hatten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sowie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mehrfach dafür geworben. Scholz hatte Berichten zufolge sogar Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) wegen der Bundestagsabstimmung zur Impfpflicht vorzeitig vom NATO-Treffen in Brüssel abreisen lassen.
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Quelle: dts-Material