Wer sich impfen lässt, obwohl er nach der Impfverordnung noch nicht an der Reihe ist, soll zukünftig mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden können. Bisher kommen Impfvordrängler straffrei davon.
Nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen für das „EpiLage-Fortgeltungsgesetzgesetz“ droht unsolidarischen Zeitgenossinnen und -genossen bald ein saftiges Bußgeld. Ein derartiges Verhalten wird, nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerkes Deutschland, zukünftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet.
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Bundesweit hatte es in den vergangenen Wochen Dutzende Fälle von „Impfvordränglern“ gegeben. Die derzeit gültige Fassung der Impfverordnung sieht Ausnahmen von der Impfreihenfolge nur dann vor, wenn angebrochene Impfdosen andernfalls weggeschmissen werden müssen.
Impfstoff-Verschwendung bleibt straffrei
Ob es auch Bußgelder für Impfstoff-Verschwender gibt, ist nicht bekannt. So beschwert sich die für Wohnunglose zuständige Berliner Sozialsenatorin, Elke Breitenbach (Linke), darüber, dass der Impfstoff nicht zügig eingesetzt wird. Sie möchte mit einem Teil der übrig gebliebenen Astrazeneca-Dosen (mehr als 30.000) die rund 3.000 Obdachlosen in den Notunterkünften impfen. „Es ist in der aktuellen Situation nicht hinnehmbar, dass Impfdosen ungenutzt herum liegen“, sagt Breitenbach.
Berlin: Impf-Restposten für Obdachlose
„Wir könnten und sollten allen Obdachlosen in Notunterkünften jetzt so schnell wie möglich ein Impfangebot machen“, so die Berliner Senatorin gegenüber der Funke-Mediengruppe. Sie hofft, dass andere Bundesländer ihrem Beispiel folgen. Geprüft wird in Berlin auch, ob die städtischen Notunterkünfte länger offen gehalten werden können, damit dort auch die zweite Impfung erfolgen kann. Obdachlose sind aufgrund ihrer Unterbringung in Massenunterkünften einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt.
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Quelle: dts, rb