Jedes Jahr startet mit guten Vorsätzen. Der eine möchte abnehmen, der nächste mit dem Rauchen aufhören. Aber es gibt auch „indirekte““ gute Vorsätze! Die werden von Parteien und öffentliche Institutionen für uns alle gefaßt.
Hier folgt eine kleine Auswahl von guten Wünschen für das neue Jahr, von denen Sie sicher nicht wußten, daß Sie sie haben, die Sie aber persönlich betreffen könnten:
Kommunen wünschen sich eine Reform des Sozialstaats
„In Deutschland hat sich eine Form der Vollkaskomentalität ausgebildet, wonach der Staat alles und überall leisten kann und für jedes individuelle Problem eine Lösung bereit halten muss“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds der Funke-Mediengruppe. Das könne auf Dauer nicht funktionieren.
„Jedem Problem wird mit dem Versprechen begegnet, es gebe mehr Geld und natürlich auch mehr Personal.“ Beides sei vor dem Hintergrund des demografischen und wirtschaftlichen Wandels langfristig nicht erfüllbar. Die Erkenntnis, dass der Staat letztlich nur das verteilen könne, was er vorher den Bürgern über Steuern und Abgaben entzogen hat, werde kaum beachtet.
„Obwohl der Bund in seinem Haushalt über die Hälfte für Arbeit und Soziales – über 170 Milliarden Euro – ausgibt und auch die Sozialausgaben der Kommunen mit über 60 Milliarden Euro weiter ansteigen, wird allseits beklagt, die Armut nehme zu und es müsse mehr getan werden“, kritisiert Landsberg. Gleichzeitig bestehe ein Investitionsrückstand in die kommunale Infrastruktur in Höhe von 159 Milliarden Euro. Ziel der Reform muss es laut Landsberg sein, die Sozialgesetze zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und den wirklich Bedürftigen besser zu helfen. Das ist für ihn „eine unverzichtbare Voraussetzung“ dafür, dass der Sozialstaat auch in Zukunft funktioniert und langfristig finanzierbar ist.
Union wünscht sich eine Einschränkung des Verbandsklagerechts
Die Union überlegt, die Möglichkeit zur Erhebung von Verbandsklagen erheblich einzuschränken. Hintergrund ist die Debatte um die klagefreudige Deutsche Umwelthilfe (DUH). „Zu überlegen wäre, ob Institutionen, die solche Klagebefugnisse wahrnehmen, insgesamt strengeren Kriterien unterworfen sein sollten“, sagt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) gegenüber dem Handelsblatt. „Prozesse und Abmahnungen dürften nicht das Geschäftsmodell von solchen Organisationen sein.“
Die Deutsche Umwelthilfe ist als „qualifizierte Einrichtung“ beim Bundesamt der Justiz registriert und damit berechtigt, Verstöße gegen den Verbraucherschutz gerichtlich zu verfolgen. Rechtsgrundlage ist das Unterlassungsklagen-Gesetz, welches geeigneten Vereinigungen ein Verbandsklagerecht einräumt.
Kritiker bezeichnen die Deutsche Umwelthilfe aufgrund ihrer Klagefreudigkeit als „Abmahnverein“. Ihr Geschäftsmodell sei das Kassieren von Bußgeldern. Laut Jahresbericht nimmt der Verein so rund 2,2 Millionen Euro ein. Das sind 26 Prozent seines Jahresetats von etwa 8,3 Millionen Euro.
Der hohe Anteil der Bußgeldeinnahmen läßt die Kritiker der DUH an deren Unabhängigkeit zweifeln. Wettbewerber dürften solche Organisationen nicht instrumentalisieren, sagt die CDU-Politikerin. Deshalb wünscht sich die Union zukünftig mehr Transparenz und Regelungen gegen finanzielle Abhängigkeit bei der Verbandsklage.
GdP wünscht sich strengere Regeln beim Pfefferspray-Kauf
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) möchte deutlich strengere Richtlinien beim Verkauf von Pfeffersprays und Reizgasdosen. „Der Verkauf dieser Sprays müsste auf jeden Fall strenger kontrolliert werden. Verkäufer müssen angehalten werden, Namen und Adresse der Käufer zu notieren und festzuhalten“, sagte der NRW-Landesvorsitzende der GdP, Michael Mertens in der Rheinischen Post. „Es kann nicht weiter so sein, dass solche gefährlichen Gegenstände quasi an jeder Ladentheke zu bekommen sind“, sagte Mertens. „Besonders in Discos, Gaststätten oder Straßenbahnen kann das Versprühen dieser Sprays fatale Folgen haben und eine Panik auslösen.“
Justizministerin wünscht sich „klare Regeln für digitale Gesellschaft“
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) möchte einen Regulierungsrahmen für die Nutzung großer Datenmengen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. „Wir brauchen klare Regeln für die digitale Gesellschaft. Dazu zählt für mich auch die kritische Überprüfung von Marktmachtkonzentration“, sagt Katarina Barley im Handelsblatt.
Die SPD-Justizministerin setzt ihre Hoffnungen auf die von der Bundesregierung im September ins Leben gerufene Datenethikkommission. Das interdisziplinäre Gremium werde Vorschläge für Regeln und den Umgang mit Big Data und Künstliche Intelligenz entwickeln, so Barley. „Wir müssen Datenschutz und Datenethik als Standortvorteile Deutschlands und Europas bei der Entwicklung und Anwendung von Technologie verstehen“, erklärt die Bundesjustizministerin.
Spannend wird sein, ob es im neuen Jahr Parteien und Institutionen gelingen wird, ihre guten Vorsätze in die Tat umzusetzen, oder ob es ihnen wie so vielen von uns geht – same procedure as every year!
In diesem Sinne – guten Rutsch und ein erfolgreiches Jahr 2019.
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Mit Material der dts-Nachrichtenagentur, der wir an dieser Stelle für ihre gute Arbeit im vergangenen Jahr danken!