Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat zum Plan der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern, das ganze Land zu einem Hotspot zu erklären, eine klare Meinung. Bei einem Pressegespräch klärt er über die aktuelle Rechtslage auf.
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern begründet die geplante landesweite Einstufung als Hotspot-Gebiet mit steigenden Infektionszahlen. Gegenüber Spiegel-Online erklärte die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese (SPD), daß in allen Regionen eine „epidemische Ausbreitung“ von Corona zu sehen sei.
Krankenhaus-Überlastung vergessen
Bei einem Gespräch mit Bild erläuterte der Bundesjustizminister am Mittwoch (23.3.) die aktuelle Rechtslage: „Der Hotspot hat klare Voraussetzungen. Entweder müsse sich eine besonders gefährliche Virus-Variante ausbreiten oder die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems vor Ort konkret bedroht sein. Wenn nur an einem Ende eines Bundeslandes eine solche Gefahr besteht, kann man nicht am anderen Ende einen Hotspot ausrufen“, so Buschmann.
Am Donnerstag (24.3.) soll der Landtag in Schwerin über eine Verlängerung der Maskenpflicht und der Zutrittsregelung bis zum 27. April entscheiden. Die Entscheidung könnte auch die Hamburger Entscheidung beeinflussen, denn dort denkt man ebenfalls über eine Hotspot-Regelung nach.
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Quellen: dts, twitter, rb